Am 26. Mai 1993 wurde das Grundrecht auf Asyl (Grundgesetz Artikel 16) massiv eingeschränkt.
Als Teil dieses sogenannten „Asylkompromisses“ wurde außerdem das Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) beschlossen. Anlässlich dieses Jahrestages fordert die Kampagne „30 Jahre sind genug!
Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen“, die Abschaffung des ausgrenzenden Gesetzes. Derzeit
finden in über 30 Städten Veranstaltungen und Aktionen gegen das AsylbLG statt. Auch 200
bundesweite Organisationen sprechen sich in einem Appell gegen das AsylbLG aus, darunter die
Diakonie und AWO, der Paritätische sowie Menschenrechts- und Hilfsorganisationen wie Oxfam und
medico international.
Als Kampagnenbündnis verurteilen wir die jüngste populistische Stimmungsmache gegenüber Asylsuchenden aufs Schärfste. Am 22 Mai hatte der sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmar in einem Zeitungsinterview Leistungskürzungen für Asylbewerber*innen gefordert.
Weitere Stimmen aus der Union sowie der FDP sprechen sich für eine Wiedereinführung der Sachleistungsversorgung durch Gutscheine bzw. Essenspakete aus. „Es ist erschreckend, dass erneut ideologische und zu Teilen rassistische Kampagnen gefahren werden. Geflüchtete Menschen werden so, in Zeiten zunehmender rassistischer Angriffe, erneut zum Spielball politischer Kampagnen“, so Julian Staiger vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
Kretschmann und Co ignorieren wissenschaftliche Fakten, indem sie verkürzte Theorien von Sozialleistungen als migrationspolitischen Pull-Faktor immer wieder aufs Neue wiederholen. Des Weiteren zeigt sich eine Missachtung menschenrechtlicher Grundsätze sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses erklärte 2012 in einem Grundsatzurteil eine pauschale Absenkung der Leistungen für Asylsuchende für verfassungswidrig: Die Menschenwürde ist aus migrationspolitischen Gründen nicht relativierbar!
Als Kampagnenbündnis fordern wir die Politiker*innen aller demokratischen Parteien auf, sich für menschrechtskonforme und pragmatische Lösungen in der Asylpolitik einzusetzen. Für uns kann das nur eine Abschaffung des ausgrenzenden AsylbLG bedeuten. 2022 wurde entschieden, ukrainischen Geflüchteten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu gewähren. Die pragmatische Entscheidung, das restriktive AsylbLG nicht anzuwenden, führte zu einer Entlastung der Kommunen. Tatsächlich konnte das AsylbLG seit seiner Einführung 1993 nur mit einem zusätzlichen Verwaltungs- und Kostenaufwand von hunderten Millionen DM/EUR durchgesetzt werden.
Auch nach dem 26. Mai ruft die Kampagne „30 Jahre sind genug! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen“ zu weiteren Aktionen auf, u.a. zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2023.
Weitere Infos: https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/aktionen/
PM Ak Asyl Stuttgart