- Statt Klimaauswirkungen zu minimieren und korrekte Angaben zu machen, täuschen Unternehmen weiter mit irreführenden Aussagen zu angeblicher Klimaneutralität
- DUH reicht neue Klagen gegen Danone Deutschland, Eurowings, HelloFresh und Netto-Marken Discount ein
- DUH leitet neue Rechtsverfahren gegen Brennstoffhändler Beer, Lieferdienst Gorillas, Handballverein Füchse Berlin, Mobilitätsdienstleister Intelligent Apps sowie Kaffeehändler Lavazza und Unicaps
- Nach Entscheidung des EU-Parlaments: DUH fordert Bundesministerin Steffi Lemke und -minister Marco Buschmann auf, Werbeaussagen zu angeblich „klimaneutralen“ Produkten zu verbieten
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vier neue Klagen wegen Verbrauchertäuschung gegen Unternehmen eingereicht, die ihre Produkte in besonders dreister Form als „klimaneutral“ bewerben. Die Klagen richten sich gegen die Danone Deutschland GmbH bezogen auf Evian-Mineralwasser, gegen die Lufthansa-Tochter Eurowings GmbH, gegen den Lebensmitteldiscounter Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG sowie gegen den Lebensmittel-Lieferdienst HelloFresh Deutschland. Alle betroffenen Unternehmen waren zuvor den Aufforderungen der DUH nicht nachgekommen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sich damit zu verpflichten, die wettbewerbswidrige Werbung künftig zu unterlassen. Auf politischer Ebene fordert die DUH ein generelles Verbot von irreführenden Werbeaussagen, die suggerieren, Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen seien „klimaneutral“ oder sogar „klimapositiv“.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Eine Fluggesellschaft, die ihren Kundinnen und Kunden CO2-neutrale Flüge verkauft, handelt hochgradig irreführend. Ein in dickwandiges Plastik verpacktes Mineralwasser, das durch halb Europa zu uns in die Lebensmittelmärkte gekarrt wird, kann nicht klimaneutral sein. Anstatt ihre Produkte nachhaltiger zu gestalten, führen Danone, Eurowings, HelloFresh und Netto Verbraucherinnen und Verbraucher schamlos hinters Licht: Indem sie behaupten, die Klimawirkungen ihres Produktes durch fragwürdige Kompensationsprojekte auszugleichen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, die unmittelbaren Umweltauswirkungen zu erfahren, nur so können sie sich für die richtige Alternative entscheiden. Was wir hier erleben, ist ein regelrechter Wettbewerb mit immer dreisteren Behauptungen einer angeblichen Klimaneutralität durch einen unkontrollierten Ablasshandel.“
Darüber hinaus hat die DUH in dieser Woche weitere sechs Unternehmen aufgefordert, strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben und sich zu verpflichten, ihre Produkte oder Unternehmen nicht länger als „klimaneutral“ oder gar „CO2-neutral“ zu bewerben. Bei den Unternehmen handelt es sich um den Handball-Erstligisten Füchse Handball Berlin GmbH, den Lieferdienst Gorillas Operations Germany B.V. & Co KG, den Mobilitätsdienstleister Intelligent Apps GmbH, die beiden Kaffee-Unternehmen Luigi Lavazza Deutschland GmbH und UniCaps GmbH sowie den Brennstoffhändler Beer Energien GmbH & Co KG.
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung der DUH, ergänzt: „Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, darüber informiert zu werden, worin die beworbenen Umweltvorteile von Produkten begründet sind. Immer mehr Unternehmen verschaffen sich allerdings ein positives Image mit trügerischen Werbeversprechen, statt ihre Produkte tatsächlich klimaschonender zu gestalten. Begriffe wie ‚klimaneutral‘ oder ‚CO2-neutral‘ suggerieren, dass der Konsum eines Produktes keine schädlichen Auswirkungen auf das Klima hat und sollten gänzlich verboten werden. Wir schauen uns solche Werbeaussagen deshalb ganz genau an und kämpfen dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einschätzen können, ob ein Produkt wirklich hält, was es verspricht. Dafür ist es entscheidend, dass Unternehmen transparent über Kompensationsprojekte und den Ausgleich von Restemissionen informieren.“
Hintergrund:
Unabhängig von der grundsätzlichen Kritik an der Werbung mit Klimaneutralität täuschen viele Unternehmen mit unzureichenden und teils falschen Informationen dazu, wie die beworbene Klimaneutralität der Produkte erreicht wird. Zur angeblichen Kompensation werden etwa Gutschriften aus Waldschutzprojekten vorgestellt, die bereits wegen ihrer zu kurzen Projektlaufzeiten nicht geeignet sind, um die CO2-Ausgleichswerte sicherzustellen.
Link:
Eine Übersicht über alle Verfahren finden Sie hier: https://l.duh.de/p230517
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)