Gegen die F.A.S.I. Flight Ambulance GmbH ist die Verbraucherzentrale bereits mehrfach rechtlich vorgegangen. Zuletzt erwirkte sie vor dem Landgericht Limburg a. d. Lahn zwei Urteile (5 O 12/22 und 5 O 13/22, beide nicht rechtskräftig) gegen den Anbieter von verschiedenen Reiseversicherungen. Dem Anbieter ist es damit untersagt, Zahlungen mit Mahnungen und Androhung von Rechtsmitteln einzufordern, wenn zuvor überhaupt kein gültiger Vertrag zustandegekommen ist.
Das Landgericht Limburg hatte schon in einem Urteil vom 10.12.2021 (Az. 5 O 19/21) entschieden, dass die Umwandlung einer kostenlosen Testmitgliedschaft in ein kostenpflichtiges Schutzpaket unzulässig ist. „Wir sind erfolgreich dagegen vorgegangen, dass F.A.S.I. kostenlose Testmitgliedschaften für Auslandskrankenversicherungen und Reiserückholversicherungen vereinbart, die bei Untätigkeit der Verbraucherinnen und Verbaucher, zu einem kostenpflichtigen Vertrag oder einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft werden“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Da sich das Urteil jedoch nur auf dieses Geschäftsgebaren im Speziellen bezog, änderte die F.A.S.I. schlichtweg seine Strategie, um zum selben Ziel zu kommen: Verbraucher:innen Verträge unterzuschieben. Wieder wurde im Rahmen eines Zeitschriftenabonnements eine Testmitgliedschaft für Auslandskrankenversicherungen und Reiserückholversicherungen angekündigt. Nach dem Ablauf dieser „Testmitgliedschaft“ wurden Verbraucher:innen dann aufgefordert, die nicht bestehenden Forderungen, weil kein Vertrag zustande gekommen war, unter Androhung rechtlicher Schritte, zu bezahlen.
F.A.S.I. drohte Verbraucher:innen mit rechtlichen Schritten
Wie im früheren Fall, hat die Verbraucherzentrale auch gegen dieses Verhalten Klage eingereicht. Nun hat das Landgericht Limburg a. d. Lahn (Az. 5 O 12/22 und 5 O 13/22, beide nicht rechtskräftig) entschieden, dass es dem Anbieter ebenfalls untersagt ist, Verbraucher:innen, die tatsächlich gar keine wirksame Annahmeerklärung abgegeben haben, damit zu drohen, dass bei weiterer Nichtbezahlung der Anbieter gezwungen sei, “einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung des Mitgliedsbeitrages zu beauftragen”. Ebenfalls verbot das Gericht dem Anbieter, Verbraucher:innen in diesem Fall mit weiteren Kosten zu drohen.
„Der Fall F.A.S.I. zeigt gut, wie manche Anbieter immer wieder versuchen, geltendes Recht zu umgehen, um Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin abzuzocken, in dem sie sich immer wieder neue Tricks einfallen lassen.“, so Dr. Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Besonders perfide sei dabei die Androhung von rechtlichen Schritten oder weiteren Kosten seitens des Unternehmens, um Verbraucher:innen zu verunsichern und sie zum Zahlen zu bewegen. „So geht’s natürlich nicht“, erklärt Grieble und stellt klar, dass die Verbraucherzentrale auch weiterhin eine Auge auf die F.A.S.I. Flight Ambulance GmbH haben wird, falls sich diese wieder neue Tricks überlegt, um Verbraucher:innen mit untergeschobenen Verträgen über den Tisch zu ziehen.
PM Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.