Kreissparkasse informiert Kreistag zu Wertpapierleihegeschäften

Der Kreistag hat am 31. März 2023 auf Antrag der FDP-Kreistagsfraktion den Themenkomplex Cum-Cum-Transaktionen der Kreissparkasse Göppingen behandelt. Die Beratung erfolgte auf Grundlage von § 30 der Landkreisordnung nichtöffentlich. Wesentliche Gründe für den Ausschluss einer öffentlichen Behandlung sind vorliegende schützenswerte Interessen der Kreissparkasse Göppingen sowie aktuell anhängige rechtliche Verfahren.

Der Kreistag hat sich über mehr als zwei Stunden zu den in die Diskussion geratenen Wertapierleihegeschäften der Kreissparkasse Göppingen informiert. Zunächst stellte Dr. Hariolf Teufel, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Göppingen, den Sachverhalt umfassend dar. Daraufhin erfolgten viele Fragen, auf die umfänglich und offen geantwortet wurde. Mehr als 30 Fragen waren bereits  im Vorfeld schriftlich von einzelnen Fraktionen gestellt worden.

Dr. Hariolf Teufel informierte die anwesenden Kreistagsmitglieder zunächst ausführlich darüber, dass die von der Kreissparkasse Göppingen getätigten Transaktionen zu den bankenüblichen Wertpapierleihen gehören. Diese seien in der Vergangenheit von einer Vielzahl von Geldhäusern in Deutschland durchgeführt worden. Die Kreissparkasse Göppingen selbst habe diese Transaktionen zwischen 2008 und 2014 getätigt. Dabei hob Dr. Hariolf Teufel hervor, dass der Abschluss dieser Transaktionen in den Zuständigkeitsbereich der Geschäftsleitung der Kreissparkasse fiel. Der Verwaltungsrat habe hier keine Zuständigkeit.

Zudem sagte Dr. Hariolf Teufel, dass sich die steuerrechtliche Einschätzung dieser Geschäfte seitens der Finanzverwaltung im Laufe der vergangenen Jahre mehrfach und rückwirkend geändert habe – von ursprünglicher Akzeptanz bis hin zu völliger Versagung der Anrechnung einbehaltener Kapitalertragssteuer. Insbesondere in den Jahren 2008 und 2009 seien die Transaktionen von der Finanzverwaltung abschließend akzeptiert worden und es sei nicht absehbar gewesen, dass neun Jahre später die Haltung der Finanzverwaltung hierzu sich komplett ändern würde. Die Kreissparkasse Göppingen sei nach wie vor davon überzeugt, dass die ursprüngliche steuerrechtliche Handhabung richtig sei.

Die Kreissparkasse Göppingen habe auf die veränderte steuerliche Bewertung durch die Finanzbehörden dadurch reagiert, dass sie vorsorglich sämtliche notwendigen Rückzahlungen in 2021 getätigt habe, um den Zinslauf der Finanzverwaltung zu stoppen. Über den Einspruch der Kreissparkasse Göppingen gegen die Versagung der Steueranrechnung auf die Körperschaftsteuer sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht entschieden. Er erläuterte, dass die Kreissparkasse keine weiteren Zahlungen im Zusammenhang mit den Cum-Cum-Geschäften leisten müsse. Das finanzielle Risiko sei vorsorglich komplett verarbeitet worden. Es gehe jetzt darum, die aus der Sicht der Kreissparkasse zu viel entrichteten Gelder zurückzuerhalten. Man setze darauf, dass der Einspruch gegen die Versagung von Körperschaftssteueranrechnungen erfolgreich sei.

Im Übrigen sei die Kreissparkasse mit einer Kapitalquote von über 16 Prozent gut und stabil aufgestellt und liege damit im oberen Drittel der 50 Sparkassen in Baden-Württemberg.

Dr. Hariolf Teufel führte weiter aus, dass der Vorstand der KSK seinen Informationspflichten gegenüber den zuständigen Gremien stets gerecht geworden sei. Mehr als zehn Mal sei seit Bekanntwerden in 2017 der geänderten Haltung der Finanzverwaltung in den Gremien berichtet worden.

Deutlich hob Dr. Hariolf Teufel auch hervor, dass die sogenannten Cum-Cum-Transaktionen nicht mit Cum-Ex-Transaktionen zu verwechseln seien. Die Gründe für die Wertpapierleihetransaktionen der Kreissparkasse Göppingen lagen nicht in Steuervorteilen, sondern in Leihegebühren, die für die entliehenen Wertpapiere erzielt wurden.

Im zweiten Teil der Sitzung standen die beiden Vorstände Dr. Hariolf Teufel und Klaus Meissner sowie Landrat und Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse Edgar Wolff den vielen Fragen der Kreistagsmitglieder Rede und Antwort.

Einige Rückmeldungen am Ende der Diskussion und auch nach der Kreistagssitzung wiesen darauf hin, dass dem Informationsbedarf des Kreistags Rechnung getragen wurde. Der Kreistag erwartet, und dies wurde so auch zugesagt, über die weitere Entwicklung, insbesondere über den Fortgang der rechtlichen Verfahren regelmäßig informiert zu werden.

PM Landratsamt Göpingen

Info der Redaktion:

Cum-cum-Geschäfte (lat. cum „mit“) : Bezeichnung für Wertpapiertransaktionen, bei denen die schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfte „mit“ Zins- oder Dividendenberechtigung gehandelt werden. Umstritten ist die steuerliche Behandlung von Cum-cum-Geschäften, die darauf ausgerichtet sind, inländische Aktien von regelsteuerpflichtigen Ausländern kurz vor der Dividendenzahlung auf einen körperschaftssteuerbegünstigten Inländer zu übertragen und unmittelbar nach der körperschaftssteuerbefreiten Dividendenvereinnahmung wieder an den ausländischen Aktionär zurückzugeben. Das Bundesministerium der Finanzen sieht hierin einen Gestaltungsmißbrauch nach § 42 Abgabenordnung (AO), sofern es für eine solche Transaktion unabhängig von den Steuereffekten keinen vernünftigen wirtschaftlichen Grund gibt. (Vgl. BMF-Schreiben vom 11.11.2016 (BStBl I S. 1324).

Aus Gabler Banklexikon

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