Angesichts der angekündigten massiven Zugausfälle aufgrund von kurzfristigen Bauarbeiten rund um Stuttgart hat sich der Fahrgastbeirat Baden–Württemberg (FGB–BW) an das Landesverkehrsministerium und die DB AG sowie die Bundesnetzagentur gewandt mit der Forderung, wenigstens einen Rumpfbetrieb aufrecht zu erhalten anstelle einer vierwöchigen Komplettsperrung zwischen Bad Cannstatt und Waiblingen.
Der Fahrgastbeirat Baden–Württemberg begrüße zwar grundsätzlich, dass mit Realisierung des Digitalen Knotens Stuttgart modernste Signaltechnik und Zugsicherungssysteme zum Einsatz kommen solle, doch die Kurzfristigkeit und der Umfang der Bauarbeiten sei nicht akzeptabel.
Matthias Lieb, Vorsitzender des Fahrgastbeirates Baden–Württemberg erklärt: „Eine Minimierung der Baukosten wird hier vor die Belange der Fahrgäste gestellt. Das können wir vom Fahrgastbeirat so nicht hinnehmen. Wir können nicht erkennen, dass hier eine Abwägung zwischen optimierten Baukosten und Bauzeiten einerseits und den Beeinträchtigungen für die Fahrgäste stattgefunden hätte. Insbesondere die Vollsperrung vom 12.05. bis zum 09.06. zwischen Bad Cannstatt und Waiblingen betrifft täglich 63.900 Fahrgäste, davon 46.000 S–Bahn–Fahrgäste“.
Für diese große Fahrgastzahl könnten gar keine adäquaten alternativen Verkehrsangebote in so kurzer Zeit eingerichtet werden, so dass für die Mehrzahl der heutigen Fahrgäste gar keine Fahrtmöglichkeiten im ÖV zur Verfügung stehen würden.
Deshalb sei eine Vollsperrung aus Sicht des FGB–BW unangemessen. Die DB sei gefordert, eine Kompromisslösung im Sinne der Fahrgäste zu erarbeiten und umzusetzen, so der FGB–BW. Die DB Netz AG solle die Arbeiten zumindest derart umplanen, dass für die Fahrgäste ein Rumpfangebot aufrechterhalten werde, z.B. in Form eines Pendelverkehrs (ohne Zwischenhalte) zwischen Bad Cannstatt und Waiblingen auf einem Gleis, fordert der FGB–BW. Die Totalsperrung müsse auf Nachtstunden begrenzt werden, dabei seien
auch alternative Bauverfahren (Horizontalbohrgeräte anstelle des Entfernens von Gleisjochen zum Bau von Kabelkanälen) zu berücksichtigen, so der FGB–BW.
PM Fahrgastbeirats Baden-Württemberg