Diese neuen Corona-Regeln gelten für die Christophsbad Klinikgruppe

Ein weiterer Schritt auf dem Weg zurück zur Normalität vor der Corona-Pandemie: Fast alle Test- und Maskenpflichten endeten zum 1. März 2023 – so wurde es vom Bund beschlossen. Wir informieren Sie hiermit über die Umsetzung der neuen Regeln des Infektionsschutzgesetzes für die Christophsbad Klinikgruppe.

„Die neuen Vorgaben dienen dazu, alle Menschen in unseren Einrichtungen weiterhin bestmöglich vor einer Corona-Infektion zu schützen“, erklärt Rudolf Schnauhuber, Geschäftsführer der Christophsbad Klinikgruppe. Die Masken- und Testpflichtpflicht für Rehabilitanden, Bewohner, Patienten und Mitarbeitende entfiel zum 1. März 2023. Mit einer Ausnahme, wie Geschäftsführer Oliver Stockinger ergänzt: „In sensiblen Bereichen testen wir selbstverständlich weiterhin unsere Patienten und eine FFP2-Maske muss getragen werden.“ Bei Neuaufnahmen von stationären und teilstationären Patienten in den Kliniken für Neurologie, Gerontopsychiatrie und Geriatrische Rehabilitation gilt eine Aufnahmetestung aller Patienten per Schnelltest. Der Zugang für ambulante Patienten erfolgt nur mit FFP2-Maske, dies gilt auch für Patienten der Tagesklinik in Geislingen und MentaCare in Stuttgart.

Auch für Besucher entfällt die Testnachweispflicht. Nach wie vor sind Besucher dazu verpflichtet, durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt für Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres. Die Besuchszeiten zum Klinikum Christophsbad lauten weiterhin 13:00 bis 17:30 Uhr. Der Zugang erfolgt nur über den Haupteingang in Haus 20 oder über Haus 23. Weitere Besuchsbeschränkungen entfallen.

Ebenso entfällt die Testnachweispflicht für externe Personen wie zum Beispiel Dienstleister. Allerdings müssen diese auf sämtlichen Stationen und bei jedwedem Patientenkontakt stets eine FFP2-Maske tragen. Für die Christophsheime gilt eine FFP2-Maskenpflicht für alle Personen ab Betreten der Einrichtung.

Oliver Stockinger erklärt abschließend: „Wir danken allen, die sich während der Pandemie so vorbildlich verhalten haben, dass wir nun diesen weiteren wichtigen und richtigen Schritt gehen können.“ Sein Geschäftsführer-Kollege Rudolf Schnauhuber ergänzt: „Die Einrichtungen der Christophsbad Klinikgruppe konnten wir mit der Unterstützung von Rehabilitanden, Bewohnern, Patienten, Besuchern und Mitarbeitenden souverän durch die Corona-Zeit manövrieren. So soll es auch weiterhin bleiben. Mit der gebührenden Vorsicht, aber auch mit einer gehörigen Portion Optimismus starten wir nun in den Frühling.“

Die genannten Regelungen gelten in allen Einrichtungen der Christophsbad Klinikgruppe: dem Klinikum Christophsbad, beiden Christophsheimen, der Rehaklinik Bad Boll, MentaCare Stuttgart und dem MVZ Christophsbad.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.christophsbad.de/unser-klinikum/qualitaet-hygiene/

PM Christophsbad GmbH & Co. Fachkrankenhaus KG

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