Praxis weiblicher Genitalverstümmelung ist Menschenrechtsverletzung

Weibliche Genitalverstümmelung umfasst verschiedene Verfahren, bei der Mädchen und Frauen die äußeren Genitalien teilweise oder vollständig entfernt, verletzt oder versiegelt werden. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind weltweit 200 Millionen heute lebende Mädchen und Frauen Opfer der Praxis, die als Menschenrechtsverletzung anerkannt ist; drei Millionen jährlich sind akut davon bedroht. pro familia berät Betroffene.

„FGM_C hat keinerlei medizinischen oder gesundheitlichen Nutzen, ganz im Gegenteil: Es gibt zahlreiche mögliche unmittelbare Komplikationen sowie gravierende Langzeitfolgen, die gleichermaßen den Körper wie die Psyche der Mädchen und Frauen betreffen“, weiß Beate Scharfenstein, Ärztin und Leiterin von pro familia Böblingen. Die meisten Mädchen würden noch vor ihrem fünften Lebensjahr unter hygienisch oft katastrophalen Bedingungen beschnitten.  Zu den akuten Komplikationen können neben starken Schmerzen und Blutungen, beispielsweise auch Fieber und Infektionen gehören. Der Eingriff kann schlimmstenfalls sogar zum Tod führen. Betroffene leiden oft ihr gesamtes weiteres Leben und den Folgen des Eingriffs, haben Schmerzen beim Wasserlassen, beim Geschlechtsverkehr, während der Menstruation, haben ein erhöhtes Risiko für teils schwerwiegende Komplikationen unter der Geburt. Weibliche Genitalverstümmelung wird in mindestens 30 Ländern durchgeführt, die Praxis wird zumeist durch kulturelle Traditionen und gesellschaftliche Normen gerechtfertigt und durch sozialen Druck aufrechterhalten. Im Kontext von Migration und Flucht rückt das Thema in Europa und auch in Deutschland in den letzten Jahren stärker ins Bewusstsein. Laut Berliner Koordinierungsstelle gegen FGM_C, ist davon auszugehen, dass in Deutschland aktuell über 100.000 von FGM_C betroffene Mädchen und Frauen sowie mehr als 17.000 gefährdete Mädchen leben. Seit 2013 wird FGM_C im Deutschland durch § 226a des Strafgesetzbuchs (StGB) unter Strafe gestellt. Danach wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, „wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt“, seit 2014 ist der Eingriff auch strafbar, wenn er im Ausland erfolgte. Beate Scharfenstein informiert auch darüber in Vorträgen, die sie beispielsweise für Personen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren, anbietet. Sie weiß, wie sensibel man mit dem Thema umgehen muss, viele Frauen seien durch den Eingriff traumatisiert. Es beginne schon mit sensibler Sprache, denn durch das Wort Genitalverstümmelung (engl. Female Genital Mutilation, kurz FGM) fühlten sich viele Frauen zusätzlich stigmatisiert. Der in der Diskussion ebenfalls verwendete Begriff „Genitalbeschneidung“ (engl. Female Genital Cutting, kurz FGC) unterschlage jedoch die die enorme körperliche und psychische Dimension des Eingriffs. Wie auch immer der Eingriff aber auch bezeichnet werde, „es handelt sich um eine Verletzung der Menschenrechte der Frauen und Mädchen“, wie Scharfenstein betont. „Es ist unsere Pflicht, als Berater*innen über die Praxis von FGM_C und deren Folgen aufzuklären und Betroffene und auf ihrem Weg der Verarbeitung dieser lebenslang physisch wie psychisch belastenden Erfahrung zu begleiten.“

pro familia Baden-Württemberg ist Fachverband für Sexualität, Partnerschaft und Familienplanung und Dachverband für 19 Beratungsstellen und fünf Außenstellen im Land. Sie bieten Sexual-, Schwangerschafts-, und Paarberatung sowie Veranstaltungen zur Sexuellen Bildung, darunter sexualpädagogischen Angebote in Schulen und Fortbildung für Eltern, Lehrkräfte und Betreuungspersonal. pro familia Baden-Württemberg wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gefördert und ist Mitglied im PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg und im Landesfrauenrat. Weitere Informationen unter www.profamilia.de/baden-wuerttemberg

PM pro familia Baden-Württemberg

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