Er weiß sich nicht mehr zu helfen: Erst setzt der Arbeitgeber die Tarifverhandlungen in den Sand und provoziert unnötige Streiks – welche nach seinem Empfinden angeblich keine Auswirkungen haben. Dann hält er sich nicht an sein Versprechen, sich auf die von der SBS gefahrenen Verkehre zu bewerben. Damit fällt er nicht nur unseren Kollegen in den Rücken, sondern auch dem Schienenpersonennahverkehr in Baden–Württemberg und allen, die darauf angewiesen sind.
„Wer streikt fliegt zuerst!“
Jetzt holt er in Steinzeitmanier die Keule raus und droht streikenden GDL–Mitgliedern mit Kündigungen. Für uns heißt es – ruhig bleiben! Sämtliche arbeitsrechtliche Maßnahmen, die ihren Grund in der Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik haben, sind unwirksam! Es liegt kein Pflichtverstoß der streikenden Arbeitnehmer vor. Selbst wenn der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen sollte – was ausgesprochen dämlich wäre, aber man weiß ja nie bei der Truppe – der GDL–Rechtsschutz dreht die mit aller Sicherheit zurück.
Interessant ist aber die Frage, warum der Arbeitgeber solche Drohungen absondert, wenn er doch angeblich nur geringe Streikfolgen spürt? Die Antwort lautet: Er weiß sich nicht mehr anders zu helfen! Denn natürlich entsteht Druck, natürlich muss der Arbeitgeber erhebliche Mittel aufwenden, um die Streikfolgen abzuschwächen und natürlich hat er sich so festgefahren, dass er nicht mehr weiter weiß.
Dabei ist die Lösung ganz einfach: ein Anruf, ein Signal der Bereitschaft, Tarifverhandlungen für die SWEG und die SBS zu führen, und schon setzt die GDL die Streiks aus. Aber das scheint dem selbsternannten Meister–aller–Klassen–Arbeitgeber aus persönlichen Gründen nicht möglich zu sein.
Nachricht an den Arbeitgeber: GDL–Mitglieder geben alles außer auf! Der nächste Streikaufruf kommt.
PM Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)