Wie am Montag, 17.10.2022, in der Bürgerinformation zur Prüfung einer eventuellen Rekommunalisierung des Müllheizkraftwerks Göppingen angekündigt, hat der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen (AWB) die über die Filstalwelle im Alten E-Werk eingegangenen Fragen und Statements aufgearbeitet, soweit diese nicht bereits in der Veranstaltung behandelt wurden.
Die Frage-Antwort-Liste ist auf der Homepage des AWB eingestellt. Eventuell weiter bis zum 02.11.2022 über das Postfach info@awb-gp.de eingehende Beteiligungsbeiträge werden dann sukzessive der Liste beigefügt.
Ebenfalls auf der Homepage eingestellt ist nun die Langfassung der rechtlichen Stellungnahme von Professor Gaßner zur Rekommunalisierung des MHKW Göppingen. Diese knüpft an die bereits im Zusammenhang mit der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr vom 27.11.2019 auf der Homepage des AWB eingestellte Kurzversion an und wurde in der Arbeitsgruppe Rekommunalisierung ebenfalls besprochen. Hier ist jedoch zu beachten, dass beispielsweise die in der Stellungnahme noch unterstellten Müllprognosen von 2020 zwischenzeitlich durch den Erfolg des neuen Sammel- und Gebührenkonzepts überholt sind. Der AWB geht für das Jahr 2022 von einer Restmüllmenge im Landkreis Göppingen von ca. 32.000 Tonnen aus. Dies entspräche nur noch 18 Prozent der genehmigten Höchstdurchsatzmenge des Müllheizkraftwerks.
Auch haben sich punktuell rechtliche Fortentwicklungen ergeben, zum Beispiel bei den Ausführungen zur interkommunalen Kooperation durch Zweckvereinbarung. Der Europäische Gerichtshof setzt dieser die bereits in der rechtlichen Stellungnahme prognostizierten Einschränkungen.
Aus diesen Gründen wurde auch von einer Veröffentlichung vor der Bürgerinformationsveranstaltung abgesehen, da die Stellungnahme am 17.10.2022 mit aktuellen Zahlen und Entwicklungen erläutert wurde.
PM Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen