Gegen 15.45 Uhr vernahm ein Zeuge Sprühgeräusche von einer Farbdose in der Mühlbachsteige. Er schaute nach dem Rechten und entdeckte den 13-Jährigen.
Der besprühte mit der Farbdose eine Mauer. Der Zeuge stellte den 13-Jährigen und informierte die Polizei. Die brachten den 13-Jährigen auf ein Polizeirevier, wo er seinem Vater übergeben wurde.
Graffiti an Hauswänden, auf Straßenschildern oder Zugwaggons sind zumeist nicht nur illegal, da ohne Einwilligung der Eigentümer angebracht und haben damit strafrechtliche Konsequenzen, sie können zudem auch beträchtliche finanzielle Folgen für die zumeist jugendlichen Sprayer haben. Eltern sollten ihre Kinder deshalb über die Folgen illegaler Graffiti aufklären. Denn illegale Graffiti gelten als Sachbeschädigung, bei der schnell ein Schaden von mehreren tausend Euro entstehen kann, für die der Verursacher – wird er erwischt – aufkommen muss. Wird bei einer Gruppe von Sprayern nur ein Täter überführt, haftet dieser für den gesamten Schaden. Für die entstandenen Kosten sind illegale Sprayer 30 Jahre lang schadenersatzpflichtig.
PM Polizeipräsidium Ulm