Rund 360 von 500 Anträge auf Anerkennung des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses wurden aus dem Bezirk der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (IHK) durch die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ganz oder teilweise bestätigt. Seit 2012 können ausländische Fachkräfte einen Antrag stellen, um ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit mit deutschen Berufsabschlüssen prüfen zu lassen. „Damit haben ausländische Fachkräfte die Möglichkeit, sich für Jobangebote zu bewerben, die ihrer tatsächlichen Qualifikation entsprechen“, sagt Andreas Richter, Hauptgeschäftsführer der IHK Region Stuttgart. Auch für Flüchtlinge könnte der Service der IHK FOSA eine Chance sein, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
In der Beratung erhalten Interessenten wahlweise auf Deutsch oder Englisch erste Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland. Personen aus der Region Stuttgart, die an der Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses interessiert sind, können sich mit Fragen an die IHK Region Stuttgart wenden, Tel. 0711 2005-0. Informationen zum Antrag auf www.ihk-fosa.de
Bei der IHK FOSA sind seit 2012 insgesamt rund 10.000 Anträge deutschlandweit eingegangen. Nach den Berufen liegen die kaufmännischen Berufe an der Spitze, gefolgt von den Metall- und den Elektronikberufen. Die meisten Antragsteller hatten ihre Abschlüsse in Polen, Russland und der Türkei erworben. Mit über 1.660 Anträgen wurden in Baden-Württemberg nach Nordrhein-Westfalen und Bayern die drittmeisten Anträge gestellt.
Die IHK FOSA ist das bundesweite Kompetenzzentrum der deutschen Industrie- und Handelskammern in Nürnberg. Gegründet wurde die IHK FOSA im Zuge des Anerkennungsgesetzes des Bundes. Das Gesetz vereinfacht und verbessert die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Hauptkriterien für den Vergleich eines ausländischen Abschlusses sind Inhalt und Dauer der Ausbildung sowie die Frage, ob eventuell abweichende Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung des jeweiligen Berufes in Deutschland entscheidend sind. Eine vollständige Übereinstimmung mit dem deutschen Referenzberuf ist demnach nicht erforderlich.
Nach Abschluss des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens stellt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid aus: Werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Referenzqualifikation festgestellt, wird die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt. Bestehen wesentliche Unterschiede, aber auch vergleichbare Qualifikationsinhalte, dann bescheinigt die IHK FOSA eine teilweise Gleichwertigkeit. Bestehen wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und deutschen Ausbildung, prüft die IHK FOSA, ob diese Unterschiede durch nachgewiesene Berufserfahrung oder weitere Befähigungsnachweise wie Weiterbildungen ausgeglichen werden. Wenn keinerlei Gleichwertigkeit festgestellt werden konnte zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Referenzqualifikation, wird der Antrag abgelehnt.
Der Prüfung auf Anerkennung des Berufsabschlusses ist gebührenpflichtig. Die Kosten hängen unter anderem vom Aufwand für Recherche im Ausland, Übersetzung von Dokumenten sowie Erstellung von Unterlagen ab und betragen zwischen 100 und 600 Euro.
PM