Geislingen an der Steige befasst sich mit der kommunalen Wärmeplanung

Mit der kommunalen Wärmeplanung wird das Ziel der Landesregierung verfolgt, die Wärmeversorgung in der gesamten Stadt bis zum Jahr 2040 klimaneutral umzugestalten. Alle Großen Kreisstädte haben aus diesem Grund die Pflichtaufgabe, bis zum 31. Dezember 2023 ein Konzept für die kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Im Anschluss müssen innerhalb von fünf Jahren mindestens fünf mögliche Maßnahmen starten.

Aus diesem Grund befasst sich die Stadtverwaltung jetzt mit der Datenerhebung in der Stadt, die für die Erstellung von flächendeckenden Konzepten notwendig ist. Die Auftaktveranstaltung dazu fand am Montag,
23. Mai 2022, in der Kapellmühle statt.
Unterstützt wird die Stadtverwaltung bei diesem mehrstufigen Verfahren von der Energieversorgung Filstal (EVF), die wiederum die Rationelle Energie Süd (RES) eingebunden hat.

Matthias Weihermann von der RES skizzierte bei der Auftaktveranstaltung den Weg. Zunächst gibt es eine Bestandsanalyse, bei der der aktuelle Wärmebedarf und Wärmeverbrauch aller Gebäude ermittelt wird. Hinzu kommen unter anderem Informationen über das Gebäudealter, Wärme und Strombedarfe sowie die Ermittlung der Heizungsstruktur aller Gebäude in der Stadt. Im Anschluss folgt die Potenzialanalyse, bei der Energieeinsparungen aufgezeigt werden. Erarbeitet werden auch ein klimaneutrales Zielszenario sowie die dazugehörige kommunale Wärmewendestrategie, einschließlich deren Maßnahmenkatalog.

Foto: Timm Engelhardt von der Energieagentur des Landkreises, Matthias Weihermann von der RES,
Oberbürgermeister Frank Dehmer und Peter Naab von der EVF bei der Auftaktveranstaltung

PM Stadtverwaltung Geislingen an der Steige

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