Ab dem 16. März 2022 sind medizinische und pflegerische Einrichtungen und Unternehmen verpflichtet, Mitarbeitende ohne Impf-, Genesenen- oder Kontraindikationsnachweis zu melden. Das Gesundheitsministerium hat hierfür ein digitales Meldeportal freigeschaltet.
Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige sollen grundsätzlich noch besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden. Deshalb müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs künftig nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft beziehungsweise von einer Coronainfektion genesen sind oder aber aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Ab dem Mittwoch, 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Um die Übermittlung an die Gesundheitsämter so einfach wie möglich zu halten, stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ein landeseinheitliches und datensicheres digitales Meldeportal zur Verfügung, das am Dienstag, 15. März 2022, um 0 Uhr freigeschaltet wurde.
Häufige Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Kurz vor dem Start finden Sie nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und zum Meldeportal.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
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