Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhielten zum Jahresende 2014 in Baden‑Württemberg 93 619 Personen eine staatliche Unterstützung in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4 SGB XII 1 . Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Grundsicherungsempfänger damit um 5,4 Prozent oder 4 794 Personen. Dabei wurden die Leistungen der Grundsicherung mehr von Frauen in Anspruch genommen als von Männern. 49 832 bzw. 53,2 Prozent der Empfänger waren Frauen, der Anteil der Männer lag mit 43 787 bei 46,8 Prozent. Der Anteil der ausländischen Leistungsempfängerinnen und -empfänger betrug 18,9 Prozent.
43 827 Personen (46,8 Prozent) waren zwischen 18 und 64 Jahren alt und erhielten die Grundsicherungsleistungen wegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das Durchschnittsalter betrug hier fast 45 Jahre. Mit 49 792 Personen (53,2 Prozent) war die größere Anzahl der Leistungsbezieher jedoch bereits im Rentenalter. Das Durchschnittsalter lag in diesem Alterssegment bei 74 Jahren. Die weitaus häufigste Ursache für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII war die Überleitung aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). 17,5 Prozent der Leistungsempfängerinnen und -empfänger erhielten aus diesem Grund die entsprechende Hilfe. Fast die Hälfte der Empfänger (47 Prozent) bezogen die Leistung bereits fünf Jahre und länger. Die durchschnittliche bisherige Dauer der Hilfegewährung lag damit auch bei über fünf Jahren (61 Monate).
20 392 der Leistungsempfänger (21,8 Prozent) lebten in stationären Einrichtungen, wie z.B. in Alten- oder Pflegeheimen, während 78,2 Prozent bzw. 73 227 der Berechtigten die finanziellen Leistungen außerhalb von Einrichtungen ausgezahlt bekamen. Von den voll erwerbsgeminderten Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren lebten 32,2 Prozent in Einrichtungen, bei den älteren Personen ab 65 Jahren waren es dagegen nur 12,6 Prozent.
Der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf eines Grundsicherungsempfängers lag bei 746 Euro. Unter Berücksichtigung des anzurechnenden Einkommens wurde im Schnitt aber ein Nettobetrag von 466 Euro je Leistungsberechtigten ausgezahlt.
Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden im Jahr 2014 in Baden‑Württemberg netto 529,4 Mill. Euro ausgegeben und damit 6,1 Prozent mehr wie 2013.
1Seit 1. Januar 2005 sind die Grundsicherungsleistungen in das Sozialgesetzbuch (SGB) XII integriert und stellen eine Form der Sozialhilfe dar. Unter der Voraussetzung der Bedürftigkeit kann die Grundsicherung von Personen ab 65 Jahren sowie von 18- bis 64-Jährigen in Anspruch genommen werden, wenn diese voll erwerbsgemindert sind. Eine volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Betroffenen auf Dauer nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2015