Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird seit dem 1. Oktober digital ausgestellt und auf
elektronischem Weg an die Krankenkassen übermittelt. Da die Technik für die sogenannte Telematik-Infrastruktur noch nicht in allen Praxen steht, verweist die DAK-Gesundheit in Göppingen auf eine Übergangszeit bis Ende Dezember, in der der traditionelle gelbe Schein in Papierform noch gilt.
Gesetzlich versicherte Beschäftigte sind verpflichtet, sowohl ihrem Arbeitgeber als auch ihrer Krankenkasse zu melden, wenn sie wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. „Bei uns muss die Krankmeldung
fristgerecht eingehen, damit ein Anspruch auf Krankengeld besteht“, so Karin Sannwald von der DAK-Gesundheit in Göppingen. Durch die elektronische Krankmeldung übernehmen die Arztpraxen die
Verantwortung für die Übermittlung. „Die Patientinnen und Patienten sind eine Sorge los und sparen sich auch Portokosten oder den Weg zu uns.“
In der Übergangsfrist gilt bei Bedarf noch der gelbe Schein
In manchen Arztpraxen ist die nötige Technik für die Telematik Infrastruktur noch nicht vorhanden. In diesen Praxen gibt es – längstens bis zum 31. Dezember 2021 – wie bisher den gelben Schein. „Wer noch diese traditionelle Bescheinigung in Papierform bekommt, muss sie weiterhin selbstständig an seine Krankenkasse schicken“, betont Sannwald für die DAK-Gesundheit. Wie bisher gibt es in allen Praxen noch einen Ausdruck der Krankmeldung für den Arbeitgeber. Erst ab Mitte nächsten Jahres entfällt auch hier die Weiterleitungspflicht. „2022 wird dann der Arbeitgeber die elektronische Krankmeldung direkt bei uns
abrufen können“, so Sannwald. Weitere Informationen gibt es unter: www.dak.de/krankmeldung
PM DAK-Gesundheit