Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Satzungsbeschluss „Bebauungsplan Ledergasse / Ortsmitte 2. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften“

Bei einer Gegenstimme hat der Gemeinderat unter Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Einwände den Bebauungsplan „Ledergasse/Ortsmitte 2. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften“ als Satzung beschlossen.

Fachplaner Uwe Straub vom gleichnamigen Ingenieurbüro VTG Straub hat in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, dass die unter anderem vorgetragenen Belange aus dem Bereich des Umweltschutzes, des Grundwasserschutzes, des Abfallbereiches, des Gesundheitsamtes sowie des Vermessungsamtes berücksichtigt werden konnten.

Darüber hinaus wurde im Hinblick auf das benachbarte landwirtschaftliche Anwesen folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: Im Abstand von 50 Metern in südwestlicher Richtung zum Plangebiet befindet sich auf Flurstück Nr. 867 ein aktiver landwirtschaftlicher Betrieb mit Bullenmast für den Bestandschutz besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Plangebiet ausgehend von der dortigen Tierhaltung je nach Windverhältnissen zu entsprechenden Geruchsimmissionen kommen kann. Diese sind von den künftigen Bewohnern zu tolerieren. Gleiches gilt auch für die durch die Bewirtschaftung der Hofstelle notwendigen Arbeitsvorgänge von Maschinen und Geräte. Darüber hinaus bestehen nach agrarstruktureller Sicht keine Bedenken gegen die Bebauungsplanänderung. Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt im nächsten Mitteilungsblatt.

Bebauungsplanverfahren „Sommerweide I/Friedhofstraße mit örtlichen Bauvorschriften“ als Satzung beschlossen:

Einstimmig hat der Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren „Sommerweide I/Friedhofstraße mit örtlichen Bauvorschriften“ als Satzung beschlossen. In seinen Ausführungen hat Planer Manfred Mezger darauf verwiesen, dass von Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart, des Verbands Region Stuttgart sowie des Landratsamtes Göppingen keine weiteren Bedenken und Anregungen gekommen sind. Die in den vergangen Verfahrensschritten eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden abgearbeitet und in den Satzungsbeschluss aufgenommen. Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt im nächsten Mitteilungsblatt.

Neue Kletterwand für die Grundschule

Nachdem mit der Fassadensanierung des Altbaus der Grundschule die Kletterwand an der Giebelseite weggefallen ist, steht nun seit längerer Zeit der Wunsch der Grundschule und der Eltern im Raum, wieder eine Kletterwand zu errichten, zumal zwischenzeitlich das Projekt „Spielehaus“ auf dem Schulhofgelände umgesetzt werden konnte. In Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat und der Schulleitung soll nun eine Kletterwand mit einer Länge von viereinhalb Metern und einer Höhe von drei Metern erstellt werden, die beidseitig beklettert werden kann. Die Kletterwand wird in Holzbauweise durch den Bauhof ausgeführt und entspricht allen erforderlichen DIN-Normen und ist vom TÜV genehmigungsfähig. Von Seiten der Elternschaft der Grundschule wird dieses Projekt unterstützt und die Finanzierung ist durch Erlöse des Straßenfestes und Elternspenden in Höhe von zusammen ca. 9.000 Euro gesichert. Letztendlich hatte der Gemeinderat darüber zu entscheiden, an welchem Standort die Kletterwand aufgestellt wird. Folgende zwei Standorte im Schulhofbereich standen zur Auswahl: Ein Standort war zwischen den Ahornbäumen im Schulhofbereich an der Tischtennisplatte vorgesehen und eine weitere Standortalternative sah die Aufstellung der Kletterwand vor der Fensterfront der Sillerhalle im 90 Grad Winkel vor. Grundschulrektorin Ines Bunth hat in der Aussprache darauf hingewiesen, dass die Kletterwand in der Vergangenheit den Kindern immer großen Spaß gemacht hat und sie eine freistehende Lösung für eine Kletterwand befürwortet. Sie könne sich auch vorstellen, dass die Kletterwand in den Sportunterricht integriert wird und eine Bereicherung für alle darstellt. In der Aussprache des Gemeinderates konnten verschiedene Nachfragen zur Aufsichtspflicht, zum Standort und zu der technischen Ausführung entsprechend beantwortet werden. Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die neue Kletterwand der Grundschule an der Sillerhalle im Bereich der Fensterfront „aufzustellen“.

Verschiedenes:

Kommunalfinanzen unter Handlungsdruck

Gemeinsam haben die Spitzenvertreter der kommunalen Landesverbände die Landesregierung darauf hingewiesen, dass handlungsfähige und gestaltungsfähige Kommunen für den Wohlstand Baden-Württembergs sowie der hier lebenden Menschen und unserer heimischen Wirtschaft unabdingbar sind. Vor diesem Hintergrund haben die Sprecher darauf aufmerksam gemacht, dass zahlreiche Städte und Gemeinden in aktueller Notlage sind und Hilfsmaßnahmen benötigen. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

Dynamische Fahrgastinformation

Der Vorsitzende informierte darüber, dass die dynamischen Fahrgastinformationen am Sauerbrunnen und am Rathaus installiert und in Betrieb gegangen sind. Es müssen noch verschiedene Detailarbeiten ausgeführt werden. Diese soll in den nächsten Tagen erfolgen.

Skulpturenweg/Kulturmeile zur Erinnerung an Ernst Jakob Siller

Bürgermeister Reutter informierte darüber, dass ein Mitbürger aus Hattenhofen in Kürze eine Kulturmeile bzw. einen Skulpturenweg im örtlichen Bereich sowie entlang des Panoramaweges durchführen möchte. Weitere Veröffentlichungen erfolgen zur gegebenen Zeit über das Mitteilungsblatt bzw. die Lokalpresse.

Kneipp-Becken

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat bestätigte der Unterzeichner, dass das Kneippbecken in Bälde wiedereröffnet wird.

Drohnen im Ort

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat informierte der Vorsitzende darüber, dass in den vergangenen Monaten immer wieder Drohnen im örtlichen Luftraum unterwegs waren. Der Vorsitzende legte dar, dass von den Drohnen Landschaftsaufnahmen für die Gemeinde gemacht wurden, die für die Homepage der Gemeinde (z. B. Sonnenauf- und -untergang, unterschiedliche Witterungslagen und Jahreszeiten) verwendet werden. Es handelt sich bei den Aufnahmen ausschließlich um Aufnahmen für gemeindliche Zwecke. Zukünftig wird die Verwaltung den Hinweis gerne aufnehmen, dass bei nächster Gelegenheit detailliert, soweit möglich, über den Zeitraum der Drohnenflüge informiert wird.

Baugebiet Bäumle: Vorstellung städtebaulicher Entwürfe

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunkts informierte der Vorsitzende darüber, dass der Gemeinderat schon vor geraumer Zeit den Grundsatzbeschluss gefasst hat, dieses Wohngebiet weiter zu verfolgen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Gemeinde über keine eigenen Grundstücke im innerörtlichen Bereich zur Nachverdichtung mehr verfügt und gleichzeitig auch keine Möglichkeiten hat, im Rahmen des §13 Baugesetzbuch Bauland zu erschließen. Letztendlich sind aktuell die Potenziale der Gemeinde im innerörtlichen Bereich sowie in den Arrondierungslagen ausgeschöpft. Aus genannten Gründen hat sich der Gemeinderat deshalb dazu entschieden, das Wohngebiet Bäumle weiterzuentwickeln.

Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Gespräche mit den Eigentümern sowie erste Vorberatungen im Gemeinderat durchgeführt und verschiedene städtebauliche Entwürfe ausgearbeitet. Diese wurden in der Sitzung durch Planer Ernst Erich Kuhn vorgestellt. Insgesamt hat Planer Kuhn fünf Entwürfe zur städtebaulichen Entwicklung des Wohngebietes Bäumle präsentiert. Bei allen Entwürfen wurden im Vorfeld Fragen der Verkehrserschließung, der Oberflächenentwässerung, der landwirtschaftlichen Abgrenzung mit einem Pflegeweg sowie naturschutzfachliche Fragen untersucht und Lösungsvorschläge in die Varianten eingearbeitet. Die vorgestellten Varianten unterscheiden sich insbesondere in Fragen der Verkehrserschließung sowie der städtebaulichen Nutzung durch Mehrfamilienhäuser. Zwei Varianten haben eine Stichwegserschließung mit und ohne Mehrfamilienhäuser zum Inhalt. Zwei weitere Varianten stellen eine sogenannte Ringstraßenerschließung mit und ohne Mehrfamilienhausbebauung dar. Eine fünfte Variante beinhaltet eine Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäuser im Satteldachlösung. Diese Lösungsvariante wurde vom Gemeinderat als nicht weiter zielführend betrachtet und bei den weiteren Überlegungen außen vor gelassen. Bei den Stichwegsregelungen weist Herr Kuhn darauf hin, dass bei diesen Lösungsansätzen nicht alle Gebäude in einem Freispiegelgefälle entwässert werden können. Es muss möglicherweise gepumpt oder über Dienstbarkeiten eine weitere Abwasserverbindung Richtung Uhlandstraße geschaffen werden. Bei den Lösungsansätzen mit einer Ringstraße ist die Entwässerungsproblematik als gelöst zu betrachten. Bei allen Varianten wird im Hinblick auf die landwirtschaftlichen Grundstücke ein Pflegeweg entlang der westlichen Plangebietsgrenze geschaffen. Dieser landwirtschaftliche „Pflegeweg“ dient unter anderem auch als Wassergrabenmulde zur Ableitung des Oberflächenwassers. Unabhängig von der Frage einer Stichwegs-erschließung oder eine Ringerschließung unterscheiden sich die Varianten in der Frage der Bebauung. Es sind jeweils zwei Varianten mit Mehrfamilienwohnhäuser (sogenannte Punkthäuser) vorgesehen oder ohne Mehrfamilienwohnhäuser. Von der Verwaltung wurde dargelegt, dass es nun am Gemeinderat liege, über die verkehrliche Erschließung und über die Bebauung mit oder ohne Mehrfamilienwohnhäuser zu entscheiden. Nach der anschließenden Diskussion kam der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen mit großer Mehrheit zur Auffassung, dass die Variante mit einer sogenannten Ringstraße bzw. Ringerschließung weiterverfolgt werden soll. Dies wurde letztendlich damit begründet, dass es eine geordnete verkehrliche Erschließung durch eine Ringstraßenlösung gibt und die Entwässerungsproblematik ohne Hebeanlage oder weitere „private“ Abwasserkanäle gelöst werden könne. Die Entwässerung erfolgt dann in einem normalen Freispiegelgefälle. Im Zusammenhang mit der verkehrlichen Erschließung des Wohngebietes wurde von verschiedenen Gemeinderäten darauf hingewiesen, dass dem sogenannten ruhenden Verkehr noch eine gesonderte Beachtung zukommen solle. Man dürfe nicht außer Acht lassen, dass bei einer Bebauung des Gebiets durch parkende Fahrzeuge erhebliche Verkehrsprobleme durch den Parkdruck in der Ledergasse oder den angrenzenden Wohnstraßen entstehen können. Dies müsse man insbesondere im Hinblick auf den landwirtschaftlichen Verkehr in der Ledergasse im Auge behalten. In der weiteren Diskussion beschäftigte sich der Gemeinderat eingehend mit der Frage einer Mehrfamilienhausbebauung oder einer ausschließlichen Bebauung mit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern. In der Diskussion wurde von verschiedenen Gemeinderäten darauf hingewiesen, dass sie sich aus optischen Gründen eine Bebauung mit zwei Punkthäusern (Mehrfamilienhäuser) nicht vorstellen können und diese Flächen lieber dazu genutzt werden sollten, eine verdichtete Einzelbebauung herbeizuführen. Andere Gemeinderäte waren der Auffassung, dass die Gemeinde auch Mehrfamilienhäuser anbieten solle, um Mietwohnungen und Eigentumswohnungen zu schaffen. Es ist leider derzeit so, dass aktuell in Hattenhofen weder Mietwohnungen noch Eigentumswohnungen zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, dass über die Mehrfamilienhäuser auch kleinerer Wohnraum geschaffen werden kann. Ebenso ist festzustellen, dass die jüngere Bevölkerung in Hattenhofen keinen bezahlbaren Wohnraum findet geschweige denn eine Mietwohnung. Daher könnte man sich durchaus vorstellen, dass ältere Leute kleinere Wohnungen mieten oder kaufen, um dann ihren eigenen Wohnraum (Häuser) für Familien freizumachen, die nach Hattenhofen ziehen wollen. Auf die positiven Beispiele der Ledergasse 2 und 4 sowie der Ledergasse 3 wird hierbei verwiesen. In der weiteren Diskussion wurde von einem Gemeinderat vorgeschlagen, die benachbarten Anwohner „mit ins Boot zu nehmen“ und entsprechende Informationen zum Plangebiet herauszugeben bzw. um Hinweise zu bitten. Gleichzeitig könne man auch noch im Mitteilungsblatt Anregungen und Hinweise abfragen. Er könne sich durchaus vorstellen, dass die Bevölkerung Interesse daran habe, sich einzubringen. Ein anderer Gemeinderat wies daraufhin, dass die Bürgerbeteiligung sicher richtig und wichtig ist, aber man auch die Komplexität dieses Themas berücksichtigen und im Auge haben müsse. Von daher muss klar sein, dass abschließend der Gemeinderat über das Plankonzept entscheiden muss. Aufgrund der vorgenannten Diskussion schlägt der Vorsitzende vor, dass Thema Mehrfamilienhäuser in eine vorgezogene Bürgerbeteiligung zu geben und gleichzeitig noch offene Fragen aufzuarbeiten. Es ist dann vorgesehen, nach der Sommerpause die abschließende Entscheidung zu treffen.

 

PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen

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