„Ich bin froh, dass wir im Rahmen der Agrarministerkonferenz zu einem Ergebnis gekommen sind, das sowohl für unsere Bäuerinnen und Bauern als auch für Umwelt und Klima zukunftsweisend ist. Eine besondere Herausforderung für die Diskussion war, dass die Verhandlungen auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen sind und noch kein endgültiges und belastbares Ergebnis vorliegt, auf dem wir aufbauen können. In Deutschland müssen wir aber jetzt trotzdem schon die entsprechenden Gesetze auf den Weg bringen. Ohne genehmigten GAP-Strategieplan gibt es keine Direktzahlungen in 2023. Das wäre unverantwortlich gegenüber unseren Bäuerinnen und Bauern“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (26. März) in Berlin im Nachgang zur Konferenz der Agrarminister der Länder und des Bundes.
Am Ende sei ein Kompromiss erarbeitet worden, um mit der GAP eine nachhaltige Landwirtschaft in ihren drei Dimensionen – ökologisch, ökonomisch und sozial – fördern zu können. „So kann es uns gelingen, die vielfältigen GAP-Ziele der EU und die Ziele des Green Deals gleichzeitig zu erreichen“, betonte Minister Hauk.
„Mit den Einigungen wird zum einen ein hohes Umweltambitionsniveau der zukünftigen GAP erreicht. Aber auch die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen bleibt erhalten, um unsere vielen landwirtschaftlichen Familienbetriebe weiterhin zu unterstützen“, betonte Hauk. Im Vergleich zur jetzigen GAP gebe es dann deutlich erhöhte Grundanforderung in der Konditionalität. „In der 1. Säule wollen wir darüber hinaus zukünftig einen großen Anteil für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen, den Öko-Regelungen, bereitstellen. Wir werden die 2. Säule zunehmend finanziell stärken, um die regional angepassten Agrarumwelt-, Klima- und Tierwohlmaßnahmen und die Entwicklung des Ländlichen Raumes auszubauen“, erklärte Minister Hauk.
Für Baden-Württemberg resultiert daraus ab 2023 ein Umweltambitionsniveau von über 60 %, das bis 2027 weiter ansteigen wird.
Darüber hinaus solle zukünftig ein größerer Anteil der Direktzahlungen zur Förderung der kleinen und mittleren Betriebe eingesetzt werden, um eine kleinstrukturierte und vielseitige Landwirtschaft zu erhalten und stärker dem Strukturwandel entgegenzuwirken.
Wiedereingeführt werden soll eine gekoppelte Unterstützung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung, da diese besonders umwelt- und tierfreundlich sei und zum Erhalt der Kulturlandschaft sowie der Biodiversität beitrage. „Das ist ein wertvoller Beitrag zum Erhalt unserer wertvollen Kulturlandschaft und Natur in Baden-Württemberg“, betonte der Minister.
„Somit wird nun in der 1. Säule ein großer Anteil der Direktzahlungen zukünftig gezielter zum Ausgleich von gesellschaftlich gewünschten Aufgaben der Landwirtschaft eingesetzt“, erklärte Minister Hauk.
Insgesamt bedeuten die Beschlüsse eine große Herausforderung für die Landwirtschaft. Deshalb wird entscheidend sein, dass die Ökoregelungen pragmatisch ausgestaltet werden, um eine hohe Akzeptanzquote zu erreichen.
AMK 26-03-2021 TOP 28 Beschluss
PM Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg