Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Frau Magdalena Dursch vom Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“, Herrn Manfred Mezger vom Büro mquadrat aus Bad Ball zum Tagesordnungspunkt 3, Herrn Horst Unger vom lng.-Büro GeoTeck aus Kirchheim unter Teck zum Tagesordnungspunkt 4 sowie Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin. Die Geislinger Zeitung war vertreten durch Herrn Ralf Heisele. Die Gemeinderatssitzung verfolgten keine Zuhörer.
Aufgrund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln fand die Gemeinderatssitzung zwar wie gewohnt im Bürgersaal statt, jedoch waren die Sitzungstische und die Bestuhlung mit dementsprechendem Abstand angeordnet.
TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzumgsniederschrift zur letzten öffentliche Gemeinderatssitzung vom 22.Februar 2021
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22. Februar 2021 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.
TOP 02 – Haushaltplan und Haushaltssatzung 2021
Wie der vorangegangene Haushalt 2020 steht auch die Finanzplanung für das Jahr 2021 unter dem Einfluss aller durch Corona bedingten gesellschaftlichen und gewerblichen Einschränkungen. Dies hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde. Fehlenden Einnahmen aus den Bereichen Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer sowie Benutzungsgebühren stehen teilweise zusätzliche Ausgaben zur Umsetzung von Hygienekonzepten und zur Anschaffung von Schutzausrüstung sowie Verbrauchsmaterial entgegen.
Trotzdem ist der diesjährige Haushalt mit Blick auf die notwendigen aber auch gewollten Maßnahmen und Investitionen aufgestellt. Bereits in vorangegangenen Sitzungen des Gemeinderats wurde deutlich, dass ein „verschieben“ von Themen zwangsläufig zu einem Sanierungs- bzw. Investitionsstau führen würde. Dies möchte man ausdrücklich vermeiden.
Der kommunale Haushalt 2021 insgesamt wird maßgeblich durch die laufenden Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs beeinflusst. Hierzu gehören insbesondere Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsmittel, Umlagen an die Zweckverbände sowie die Personalkosten. Hinzu kommen die interne Leistungsverrechnung sowie Abschreibungen. Insgesamt ist damit ein Großteil des Haushaltsvolumens vorab bereits gebunden. Für die Annahmen der Unterhaltungsaufwendungen wurden die bisherigen Beschlüsse und Besprechungen des Gemeinderats zugrunde gelegt.
Die weitere Umsetzung der naturnahen Umgestaltung der Fils zwischen den Brücken Kirchstraße und Brühlstraße mit den dazugehörenden Sanierungen des Kanals und der Wasserleitung im Filsweg sowie die Erneuerung des Filsgeländers sind in diesem Jahr die wesentlichsten und sichtbarsten Maßnahmen. Die Sanierungsarbeiten am Wasserbehälter sind ebenfalls mit einem bedeutenden Anteil veranschlagt.
Der Haushaltsausgleich im „Neuen Kassen- und Haushaltsrechnungswesen“ (INKHR) bezieht sich auf den Ausgleich von ordentlichen Erträgen (Einnahmen) und ordentlichen Aufwendungen (Ausgaben). Der Gesamtergebnishaushalt 2021 in Mühlhausen i. T. ergibt ordentliche Erträge von 2.742.023 € und ordentliche Aufwendungen von 3.040.204 €. Somit können die Aufwendungen nicht durch die Erträge gedeckt werden und es ergibt sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von -288.181 €. Im Vergleich zum Vorjahr verbessert sich das Ergebnis um rund 100.000 €.
Grund für das negative Ergebnis sind zum einen hohe Umlagen, zum anderen fehlende Zuweisungen und Erträge. Außerdem muss aufgrund der Haushaltssystematik jedes Jahr der Saldo aus Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten in Höhe von 133.775 € erwirtschaftet werden.
Durch die anhaltende Corona-Pandemie wurde der Ansatz für die Gewerbesteuererträge wie schon im Jahr 2020 gleichbleibend mit 550.000 € angesetzt. Auch die Erträge aus der Vergnügungssteuer werden weiterhin nicht in voller Höhe veranschlagt und werden im Jahr 2021 mit 55.000 € prognostiziert.
Als Basis für die Berechnung der zu leistenden Umlagen (Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage) wird die Steuerkraftsumme der Gemeinde herangezogen. Da für deren Berechnung die Erträge des zweitvorangegangenen Jahres maßgeblich sind, erhöht sich durch die positive Entwicklung im Jahr 2019 die Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr. Daher steigen im Jahr 2021 die Umlage an den Landkreis sowie die Finanzausgleichsumlage. Gleichzeitig fallen die Schlüsselzuweisungen niedriger als im Vorjahr aus. Die Anteile aus der Einkommens- und Umsatzsteuer erhöhen sich, sodass das ordentliche Ergebnis beim Produkt 61.10.0000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen) insgesamt knapp 44.000 € geringer ausfällt als im Vorjahr.
Das Ergebnis beeinflussen auch gestiegene Umlagen an Zweckverbände wie z. B. die erhöhte Umlage an den Schulverband, die im Vergleich zum Vorjahr um ca. 23.000 € gestiegen ist.
Im Finanzhaushalt ergibt sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts ein Zahlungsmittelbedarf von -154.406 € (frühere Zuführungsrate) und damit eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr, da keine großen Unterhaltungsmaßnahmen im Ergebnishaushalt vorgesehen sind.
Eine besondere Herausforderung stellen in diesem Jahr die hohen Investitionen dar, die sich bis ins Jahr 2022 erstrecken. Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 676.100 € stehen Einnahmen aus Investitionszuwendungen und Grundstückserlösen in Höhe von 393.700 € gegenüber. Dadurch ergibt sich mit dem Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt insgesamt Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 436.806 €. ein.
Da das Jahr 2020 besser verlief als angenommen, fehlt es der Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt nicht an Liquidität, so dass aktuell kein Kassenkredit benötigt wird. Zur Finanzierung der Investitionen muss im Jahr 2021 jedoch eine Kreditaufnahme in Höhe von 441.800 € mit eingeplant werden. Aufgrund der aktuell vorhandenen liquiden Mittel bleibt abzuwarten, ob der geplante Kredit tatsächlich in dieser Höhe benötigt wird. Zum Ende des Jahres ergibt sich voraussichtlich eine Verringerung der Liquiden Mittel um ca. 65.000.
Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021.
TOP 03 – Bebauungsplan „Buchstraße“; Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan
– Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen – erneuter Entwurfsbeschluss
– Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Buchstraße“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 04. Januar 2021 bis einschließlich 05. Februar 2021 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 11. Januar 2021.
Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht. Die Stellungnahmen bzw. Äußerungen wurden dem Gemeinderat vorgelegt und mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung versehen.
Einige der in den Stellungnahmen vorgebrachten Anregungen haben Änderungen in der Planzeichnung sowie in den textlichen Festsetzungen zur Folge gehabt. Aus diesem Grund ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes erforderlich.
Bei den Änderungen bzw. Ergänzungen handelt es sich im Wesentlichen dabei um:
• Ergänzung eines weiteren Leitungsrechts für die Landeswasserversorgung Stuttgart
• und die Anpassung des Leitungsrecht der Kornberggruppe nach erfolgter Ortung
Die darüberhinausgehenden Änderungen in Planzeichnung und Textteil dienen der Klarstellung bzw. sind in den Hinweisen zu finden. Die Begründung wurde den Änderungen entsprechend auch angepasst.
Es wurde daher vorgeschlagen, eine nochmalige verkürzte Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung durchzuführen, wobei die Möglichkeit zur Stellungnahme auf die ergänzten bzw. geänderten Festsetzungen beschränkt
wird.
Einstimmig wurde beschlossen:
1. Der Gemeinderat nimmt die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt deren Abwägung gegen- und untereinander.
2. Der erneute Entwurf des Bebauungsplans „Buchstraße“ und der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 22. März 2021 werden gebilligt und gern. § 4a (3) BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur erneuten öffentlichen Auslegung die erneute Beteiligung der Behörden gern. § 4a (3) BauGB durchzuführen.
4. Die Beschlüsse des Gemeinderates werden öffentlich bekannt gemacht.
TOP 04 – Ausschreibungsbeschluss zu den notwendigen Begleitmaßnahmen im Straßenbereich des Filswegs
– Sanierung des Kanals und Erneuerung der Wasserleitung im Zuge der Maßnahme „Filspromenade“
In der Gemeinderatssitzung vom 28. September 2020 wurden die notwendigen
Begleitmaßnahmen im Bereich des Filsweges bereits thematisiert. Neben den Kommunikationsleitungen muss der Kanal saniert werden und die Wasserleitung wird in diesem Zuge erneuert. Die Kosten für die Leistungsverlegung der Kommunikationsleitungen von Dritten betrifft die Gemeinde Mühlhausen i. T. nicht.
Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Ausführungsplanung vorzubereiten und das Vorhaben vor einer Ausschreibung nochmals abzustimmen.
Die Ausführungsplanung lag nun vor. Hierauf basierend wurde eine Kostenberechnung nach VOB durchgeführt. Dabei bleibt allerdings abzuwarten, wie sich die konkreten Ausschreibungsergebnisse hierzu darstellen.
Die vorgelegte Kostenberechnung lag mit ca. 15.000 € netto höher als die Kostenschätzung von September 2020.
Die Kosten zur Erneuerung der Wasserleitung haben sich aufgrund einer Massenmehrung von 50m auf 55m um ca. 2.000 € netto erhöht. Die genaue Länge welche ausgetauscht werden sollte, konnte vorab noch nicht genau festgelegt werden. Der Abschnitt wurde dann nach einer Ortsbesichtigung mit Herrn Burghardt genau definiert.
Die Kosten für die Herstellung der neuen Straßenflächen haben sich um ca. 13.000,00€ erhöht. Dies liegt daran, dass in der Kostenschätzung ein Straßenanteil von 180 m2 angesetzt wurde. Bei der jetzigen Planung liegt man bei 240 m2. Zum Stand der Kostenschätzung wurde der Randstreifen zur Mauer hin (1,0m x ca. 60m – Teil Gewässerbau) nicht berücksichtigt. Diese Leistung war im Leistungsumfang des IB Geitz & Partner enthalten und entfällt jetzt dort. Dies allein ergibt eine Kostendifferenz von ca. 10.000 €. Die restlichen 3.000 € sind auf die notwendigen Anpassungen an den privaten Hofflächen sowie die Fußgängerquerung aus Pflaster im Kreuzungsbereich Filsweg/Brühlstraße zurückzuführen.
Die Kosten zum Straßenbau werden sich mit den Arbeiten zum Endausbau (Tragschicht) aufgrund der gegebenen zeitlichen Vorgaben ins Jahr 2022
hineinziehen.
Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Planung zu. So erfolgt jetzt zeitnah die Ausschreibung. Ein Termin- und Bauablaufplan lag den Ratsmitgliedern vor. Hiervon abhängig ist der sich zeitlich daran anschließende Gewässerbau zur Filspromenade, welcher separat geplant und ausgeschrieben wird.
TOP 05 – Zweckverband Region Schwäbische Alb
5.1. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Schwäbische Alb – Sitzungstermin und Vorberatung
Es wurde darüber informiert, dass für den Mittwoch, 31.03.2021 die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbands Schwäbische Alb (Bahnhof Merklingen) terminiert ist. Als Tagesordnungspunkt der kommenden Verbandsversammlung steht unter anderem die Vergabe der Einrichtungselemente des P+R-Platzes an. Die Bauarbeiten für den Parkplatz selbst wurden ja bereits in der letzten Sitzung der Verbandsversammlung an die Firma Leonhard Weiß vergeben. Mit den ersten Arbeiten wurde Ende Februar 2021 begonnen.
Wichtigster Tagesordnungspunkt wird jedoch der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für 2021 sein. Hierin ist insgesamt eine Kreditaufnahme von 6.000.000 Euro vorgesehen. Auf diesen gesamten Kreditbetrag entfallen 4.400.000 € für die Baumaßnahme des P+R-Platzes sowie 1.600.000 € für den
Grundstückserwerb.
Es ist vorgesehen, diesen Finanzierungsbedarf auf Verbandsebene mit einem langfristigen Kredit zu bedienen, mindestens 20 Jahre ggf. noch länger.
Die Gemeinde Mühlhausen im Täle ist mit einem Kapitalanteil von 1 % im Zweckverband Region Schwäbische Alb beteiligt. Bei einer Kreditaufnahme in Höhe von 6.000.000 € entspräche der auf Mühlhausen i.T. entfallende Anteil 60.000 €.
Bei einer angenommenen Kreditlaufzeit von 20 Jahren wäre der jährliche Tilgungsanteil 3.000 €. Durch eine ggf. längere Laufzeit würde sich dieser Betrag dementsprechend reduzieren. Hinzu kommen noch die Kreditzinsen, die aktuell eher auf historisch niedrigem Stand liegen.
Hinsichtlich der hohen und langfristigen Kreditaufnahme wurde darum gebeten, den gemeindlichen Vertretern in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Schwäbische Alb das Mandat für die Zustimmung zum Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2021 zu erteilen, was auch erfolgte.
5.2. Genehmigung zum Abschluss einer Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Neubau einer zweiten Verbindungsrampe mit Kreisverkehrsplatz“ auf Gemarkung Merklingen auf der Grundlage einer Satzung zur 2. Änderung der Verbandssatzung
Die Verbandsversammlung des ZV Region Schwäbische Alb hatte in der Sitzung vom 07. Oktober 2020 im Grundsatz der Übertragung der Aufgaben für den Neubau der zweiten Verbindungsrampe mit Kreisverkehrsplatz auf Gemarkung Merklingen – vorbehaltlich der Beschlussfassung im Gemeinderat Merklingen bereits zugestimmt.
Hierfür ist eine Anpassung der Verbandssatzung zwingend notwendig. Auf der Grundlage von § 21 Abs. 6 GKZ bedarf die Änderung der Verbandssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
§ 21 Abs. 1 GKZ bestimmt, dass zur Erfüllung weiterer Aufgaben des Zweckverbandes für alle Verbandsmitglieder die Regelungen in den §§ 6 und 7 GKZ entsprechend gelten. Entsprechend den Regelungen in § 6 Abs. 1 GKZ muss von den Mitgliedsgemeinden eine Verbandssatzung vereinbart werden.
Hierzu wurde eine Vereinbarung entworfen, die von den Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden beraten und beschlossen werden sollten. Nach Vorlage der entsprechenden Beschlüsse liegen dann die Voraussetzungen für die Aufgabenübertragung auf den ZV Region Schwäbische Alb vor. Die Vereinbarung wird nach Eingang der Sitzungsprotokolle der Mitgliedsgemeinden dem Regierungspräsidium Tübingen zur Genehmigung vorgelegt.
Die Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Neubau einer zweiten Verbindungsrampe mit Kreisverkehrsplatz“ auf Gemarkung Merklingen auf den Zweckverband Region Schwäbische Alb sowie die Satzung zur 2. Änderung der Verbandssatzung wurden besprochen und durch den Gemeinderat genehmigt.
TOP 06 – Bekanntgaben
6.1. Sperrungen der L 1200 im Zeitraum vom 29.03. -10.04.2021
Durch das Straßenverkehrsamt Landratsamt Göppingen wurde die Genehmigung zur halbseitigen Sperrung und Vollsperrung der Straße L 1200 im Zeitraum vom 29.03. – 10.04.2021 an maximal 13 Tagen erteilt.
Die Sperrungen sind notwendig um die Schutzeinhausung zur Brückenbaustelle über der L 1200 abzubauen. Diese Einhausung muss abgebaut werden, damit die Schalung der Schrägstiele vom Pfeiler A40 LG von der Lagerstätte an der Westseite der Brücke zur Ostseite transportiert werden kann.
Folgender Ablauf ist geplant:
• vom 29.03.2021 bis 01.04.2021 wird der Dachbelag abgebaut. Dazu wird eine halbseitige Straßensperrung mit Ampelanlage benötigt.
• vom 02.04.2021 nachmittags bis 05.04.2021 ist keine Bautätigkeit in diesem Bereich. Die Straße ist frei für den Verkehr.
• vom 06.04.2021 bis 07.04.2021 werden die Träger des Daches abgebaut. Dazu wird eine Vollsperrung benötigt.
• vom 08.04.2021 bis 10.04.2021 werden die seitlichen Stützen abgebaut. Dazu wird eine halbseitige Straßensperrung mit Ampelanlage benötigt.
TOP 07 – Bürgerfragen
Es waren keine Bürger anwesend die hätten Fragen stellen können.
TOP 08 – Sonstiges/Anfragen
8.1. Eingangstor zum Friedhof (Nebeneingang)
Ein Gemeinderat machte die Verwaltung darauf aufmerksam, dass das Tor zum Nebeneingang bei den Schüttboxen des Friedhofes sehr schwer zu öffnen ist. Hier sollte man Abhilfe schaffen. Dies sagte der Bürgermeister auch zu.
8.2. Wasseransammlung im Straßenbereich
Vor dem Grundstück Wiesensteiger Straße 29 gibt es eine Fahrbahnabsenkung, in welcher immer das Regenwasser stehen bleibt. Fährt ein Fahrzeug durch die Wasseransammlung spritzt das Wasser bis an das Garagentor der Grundstückseigentümer, informierte ein Gemeinderat. Er bat um Abhilfe.
PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen/Täle