„Ich freue mich, dass die Bundesregierung auf Anregung der IHK-Organisation die Azubiprämie verdoppelt. Ausbildung muss sich auch in Coronazeiten lohnen“, kommentiert BWIHK-Vizepräsidentin Marjoke Breuning die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts. Sie ist auch Präsidentin der IHK Region Stuttgart, der im BWIHK für Ausbildungsfragen zuständigen Kammer.
Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) bewertet die heutigen Vereinbarungen der Allianz für Aus- und Weiterbildung auf Bundesebene als einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung von Ausbildungsbetrieben und jungen Menschen in der Corona-Pandemie. Vor allem der Kabinettsbeschluss zur Verdoppelung und Nachbesserung bei den Antragsvoraussetzungen der Ausbildungsprämie sowie die in die Vereinbarung aufgenommene Stärkung digitaler Formate zur Berufsorientierung seien laut BWIHK von der Wirtschaft dringend erwartete Signale der Bundesregierung, für die sich vor allem die Kammern eingesetzt haben. Zudem wurde mit dem Beschluss der Kreis der antragsberechtigen Betriebe auf bis zu 499 Beschäftigte ausgeweitet. Ziel ist es, dem pandemiebedingten Rückgang an Ausbildungsverträgen im vergangenen Jahr entgegenzuwirken. Allein im Südwesten betrug 2020 das Vertrags-Minus 12,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (absolut 2020: 39.309 Ausbildungsverträge).
„Die heutigen Beschlüsse der Allianz und der Bundesregierung sind wichtige Zeichen für die Stärkung der Ausbildung“, sagt Breuning. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Ausbildung durch Corona leidet und junge Menschen dadurch ihre Entwicklungschancen einbüßen. Im Gegenteil müssen wir alles dafür tun, dass Betriebe auch unter schwierigen Bedingungen in der Lage sind, weiter auszubilden und jungen Menschen berufliche Perspektiven zu bieten“, so Breuning weiter. „Noch mehr als früher gilt heute: nur mit einer guten Ausbildung kann die Jugendarbeitslosigkeit auf niedrigem Niveau gehalten werden.“
Wichtige Neuerungen:
Erhöhung der Ausbildungsprämie und weitere Zuschüsse
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wird angepasst und verlängert:
- Jeweils Verdopplung der Höhe der Ausbildungsprämien für das kommende Ausbildungsjahr 2021/2022.
- Erweiterung des Zuschusses zur Verhinderung von Kurzarbeit während
der Ausbildung um Zuschuss zur Ausbildervergütung i. H. v. 50 % des Ausbildergehalts zuzüglich zur bereits bestehenden Förderung der Ausbildungsvergütung.
- Einführung eines einmaligen Sonderzuschusses für Kleinstbetriebe (bis
4 Mitarbeiter) die trotz Betroffenheit vom zweiten Lockdown die Ausbildung aufrechterhalten haben.
- Erweiterung der Übernahmeprämie auf Fälle der Kündigung aus wichtigem pandemiebedingtem Grund und einvernehmlichen Aufhebungsvertrag sowie Verdopplung der Prämienhöhe (ab Inkrafttreten der neuen RL).
- Öffnung der Förderleistungen für KMU mit bis zu 499 Beschäftigten (bislang 249 Beschäftigten)
Des Weiteren wird ein Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge für die Abschlussprüfung gewährt: 50 Prozent, max. 500 Euro der Kosten, einmalig an Stammausbildungsbetrieb; keine Eigenbeteiligung der Auszubildenden.
Durch digitale Angebote Berufsorientierung stärken
Schülerinnen und Schüler sollen im Unterricht zum Beispiel über Lernplattformen aktiv zu digitalen Angeboten mit Bezug zur Beruflichen Orientierung geleitet werden. Darüber hinaus werden auch Nichtschüler/innen sowie Eltern über digitale Formate angesprochen. Auch Schülerbetriebspraktika und andere betriebliche Orientierungsformate in digitaler Form werden angeboten. Ebenso Beratung, Recruiting und Matching. Die IHKs in Baden-Württemberg bieten schon jetzt eine Vielzahl von digitalen Unterstützungs- und Beratungsformaten an, wie zum Beispiel virtuelle Ausbildungsmessen, Ausbildungsbotschafter digital, Schüler-Live-Talk „Monday für Berufs-Future“, Online-Azubi-Speed-Datings, digitale Lehrer-Netzwerktreffen oder digitales Elterncafé.
Qualitätssicherung in der Ausbildung
Die bestehenden Angebote zur Prüfungsvorbereitung sollen soweit sinnvoll und möglich in digitale (oder hybride) Formate überführt werden. Zuschüsse gibt es nicht nur für Azubis, sondern auch für Ausbilder in Betrieben, die von Kurzarbeit betroffen sind.
Künftig wird auch die Prüfungsvorbereitung von Azubis gefördert. Betriebe können die Hälfte der Kurskosten erstattet bekommen, maximal 500 Euro pro Azubi.
Ausbildungsplätze bereitstellen und sichern
Die Allianz-Partner werben bei den Betrieben dafür, im Ausbildungsjahr 2021/2022 möglichst viele betriebliche Ausbildungsplätze anzubieten. Mit der Förderung von Transferprojekten im Programm JOBSTARTER plus erprobt der Bund ab Sommer 2021 die Verbreitung von erfolgreichen Konzepten zur (Wieder-)Gewinnung von Klein- und Kleinstbetrieben für die Ausbildung.
Aktionen
- „Woche der Ausbildung“ – 5. bis 19. März 2021
- „Digitales Azubi-Speed-Dating“ – 22. März bis 18. April bei der IHK Region Stuttgart
- „Nicht ohne Ausbildungsplatz in die Ferien“ – 4 bis 2 Wochen vor den Sommerferien 2021
- „Jetzt aber los: Chance nutzen“ – zwei Wochen nach Beginn des Ausbildungsjahrs 2021/2022
- „Nachvermittlung“ – ab Anfang Oktober 2021
Die Allianz für Ausbildung- und Weiterbildung ist eine Initiative des Bundes. Partner sind Bundes- und Landesministerien, Kammern, Verbände, Arbeitsagenturen und Gewerkschaften. Ziel ist es, Jugendliche für die duale Ausbildung zu begeistern, Aufstiegschancen zu verbessern und gleiches Ansehen für die berufliche und akademische Bildung zu erreichen.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag