Diffuses Infektionsgeschehen: Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen entsprechend der Corona-Verordnung

Das Gesundheitsamt bewertet das Infektionsgeschehen im Landkreis als diffus, somit gelten im Landkreis Göppingen ab Samstag verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung.

Im Landkreis Göppingen lag die 7-Tage-Inzidenz mehrere Wochen lang konstant unter 50/100.000 Einwohner. Am 5.3.2021 stieg sie erstmals über 50 an und lag am 7.3.2021 bei 57,3. Zu diesem Zeitpunkt stellte das Gesundheitsamt fest, dass die Erhöhung der Inzidenz nicht durch ein überwiegend verstreutes Infektionsgeschehen gekennzeichnet war, sondern der Anstieg im Wesentlichen durch besondere Ausbruchsgeschehen verursacht wurde. Am 9.3.2021 wurden dem Gesundheitsamt mehr als 50 positive Coronatests gemeldet, sodass die Inzidenz deutlich angestiegen ist. Zum einen ist zu beobachten, dass die Infektionsketten im Umfeld der bisher bekannten Ausbruchsgeschehen nicht vollständig unterbrochen werden konnten. So wurden weitere Familienmitglieder bisher bekannter Fälle positiv getestet und auch bei Eltern von Kindergartenkindern in Eislingen, wo es einen Ausbruch in einem Kindergarten gegeben hatte, wurde das Coronavirus nachgewiesen. Ursache ist vermutlich die erhöhte Infektiosität der mutierten Coronaviren. Zum anderen lassen sich etliche Fallmeldungen nicht mehr einzelnen Ausbruchsgeschehen oder bereits bekannten Fällen zuordnen.

Das Gesundheitsamt bewertet deshalb die Situation jetzt neu als diffuses Infektionsgeschehen und hält eine Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen gemäß der Coronaverordnung für notwendig. Die Maßnahmen orientieren sich an den Regelungen der Coronaverordnung und beinhalten insbesondere, dass zukünftig das Einkaufen im Einzelhandel nur nach Terminabsprache möglich ist, Besuche von Museen und Galerien nur mit Terminbuchung möglich sind und Individualsport im Außenbereich auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten begrenzt ist. Momentan wird im Landratsamt eine neue Regelung vorbereitet, die voraussichtlich am morgigen Donnerstag bekannt gemacht wird und am Samstag in Kraft tritt.

„Angesichts dieser Entwicklung können wir es nicht vertreten, die Lockerungen, die laut Corona-Verordnung für Kreise mit einer Inzidenz unter 50 vorgesehen sind, im Landkreis Göppingen weiter umzusetzen. Insbesondere mit Blick auf den Einzelhandel bedauere ich das sehr. Leider ist dieser Schritt aber nötig, um dem Virus Einhalt zu gebieten“, so Landrat Edgar Wolff zu der Entwicklung.

 

PM Landratsamt Göppingen

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