Verkehrsministerium meldet beim Bund erheblichen Ausbau- und Sanierungsbedarf im Schienennetz an

Das Land Baden-Württemberg hat dem Bund weitere 20 Vorhaben zur Aufnahme in das Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) vorgeschlagen. Mit diesem Programm fördert der Bund Sanierungs- und Ausbauprojekte im Schienen-personennahverkehr: von der Elektrifizierung über Streckensanierung bis zu zweigleisigem Ausbau. Die geschätzten Gesamtkosten aller Vorhaben belaufen sich auf rund 7,3 Milliarden Euro.

Mit der Novellierung des GVFG zum 01.01.2020 wurden neben dem bereits bestehenden Fördertatbestand ‚Bau- oder Ausbau von Verkehrswegen‘ fünf neue Fördertatbestände eingeführt. Verkehrsminister Winfried Hermann unterstreicht: „Gut ein Jahr nach Einführung der neuen Fördertatbestände bestätigt sich, dass das Interesse an diesen Neuerungen bei den Vorhabenträgern im Land sehr hoch ist. Wichtig ist nun, dass wir dem Bund frühzeitig anzeigen, welcher Bedarf im Land besteht.“

Unter den 20 Neumeldungen befinden sich allein neun Vorschläge zum Fördertatbestand ‚Grunderneuerung von Verkehrswegen‘, vier Vorschläge zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen, zwei Kapazitätserhöhungen der Verkehrsinfrastruktur, eine Elektrifizierung und eine Reaktivierung.

Diese Vorhaben befinden sich aktuell noch in einem frühen Planungsstadium, die Vorhabenträger könnten bei entsprechender Planungstiefe später einen endgültigen Antrag auf Förderung nach dem GVFG stellen.

Verkehrsminister Winfried Hermann: „Die vielen neuen Vorschläge für das GVFG-Bundesprogramm zeigen sehr deutlich, dass die vom Land geforderte Erweiterung des GVFG überfällig war. Für die hohe Zahl an neuen Vorschlägen und Planungen im Land hat sicher auch die Erhöhung der Fördersätze beim Bund geführt, die das Land ebenfalls mit einer attraktiven Förderung unterstützt. Wir als Land geben diese 20 Vorschläge gerne an den Bund weiter. Dadurch wird die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in Baden-Württemberg und der voraussichtlich hohe Förderbedarf auch auf Bundesebene frühzeitig sichtbar. So treiben wir die Verkehrswende im Land voran.“

Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen:

Freiburger Verkehrs AG:

–         Maßnahmen zur Grunderneuerung

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft/Verkehrsbetriebe Karlsruhe:

–         Maßnahmen zur Grunderneuerung

–         Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung der Verkehrsinfrastruktur

–         Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau

–         Reaktivierung

Rhein-Neckar-Verkehr

–         Maßnahmen zur Grunderneuerung

Stadtwerke Ulm

–         Neu- und Ausbau einer Stadtbahnlinie

SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG

–         Maßnahmen zur Grunderneuerung

–         Neu- und Ausbaumaßnahme

Regio-S-Bahn Donau-Iller

–         Neu- und Ausbaumaßnahme (insb. Brenz-, Illertal- und Donautalbahn)

–         Elektrifizierung (insb. Brenz- und Illertalbahn)

–         Anmeldung gemeinsam mit dem Freistaat Bayern

Rems- und Obere Jagstbahn

–         Neu- und Ausbau im Korridor Stuttgart – Aalen – Crailsheim (- Nürnberg)

Hintergrundinformationen zum GVFG-Bundesprogramm

Das Bundesprogramm wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gem. § 6 Abs. 1 GVFG erstellt und teilt sich in die folgenden Kategorien:

  • Kategorie „a“: Auf der Grundlage eines geprüften Finanzierungsantrages endgültig in das Programm aufgenommen.
  • Kategorie „b“: Auf der Grundlage eines Rahmenantrages vorläufig in das Programm aufgenommen.
  • Kategorie „c“: Aufgrund einer Anmeldung und vorbehaltlich der Vorlage von Unterlagen nach § 6 Abs. 3 GVFG bedingt in das Programm aufgenommen. Unter diese Kategorie fallen auch angekündigte Mehr- oder Minderkosten.

 

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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