Seit gestern können impfberechtigte Personen der höchsten Priorisierungsgruppe, die zwischen 18 und 64 Jahre alt sind, für eine Impfung mit AstraZeneca im Kreisimpfzentrum in der Werfthalle Termine über die bekannten Wege (116117 oder im Internet) vereinbaren. Die Impfberechtigung muss durch eine amtlich anerkannte Bescheinigung nachgewiesen werden. Eine Wahlmöglichkeit beim Impfstoff besteht allerdings nicht.
Gestartet war das Impfzentrum am 22. Januar mit Impfungen von Freitag bis Sonntag. Aktuell wird zusätzlich auch montags geimpft. Anfang März werden die Impfkapazitäten im Kreisimpfzentrum in der Werfthalle noch einmal ausgeweitet. Ab diesem Zeitpunkt wird an allen Tagen in der Woche in der Werfthalle geimpft, dienstags bis donnerstags jeweils mit dem AstraZeneca-Impfstoff.
Landrat Wolff zeigt sich erfreut, dass durch den zusätzlichen AstraZeneca-Impfstoff, der vom Land geliefert wird, die Kapazitäten des Kreisimpfzentrums noch einmal ausgeweitet werden können. “Gleichzeitig hoffe ich, dass die aktuell impfberechtigten Personen der höchsten Priorisierung, die aufgrund ihres Alters (18-64 Jahren) mit dem AstraZeneca geimpft werden können, dieses Angebot auch wahrnehmen. Es handelt sich beim AstraZeneca um einen zugelassenen und vor allem wirksamen Impfstoff”, so Landrat Wolff.
Dr. Frank Genske von der Kreisärzteschaft ist froh, dass nun mit AstraZeneca ein weiterer wirksamer Impfstoff im Kreisimpfzentrum verimpft werden kann. “Gerade die Kolleginnen und Kollegen in den Arztpraxen, die aufgrund ihrer Einstufung in die höchste Priorität bereits aktuell impfberechtigt sind, werden dieses Impfangebot dankbar annehmen und sich mit AstraZeneca in der Werfthalle impfen lassen” lautet die Einschätzung des Vorsitzenden der Kreisärzteschaft..
Für das Gesundheitsamt ist es neben den Kontaktbeschränkungen und der Teststrategie besonders wichtig, auch beim Impfen voranzukommen. Entsprechend positiv wurde dort die Nachricht aufgenommen, dass nun ein weiterer, zugelassener Impfstoff im Landkreis zur Verfügung steht.
Dr. Heinz Pöhler richtet seinen Appell an die Personen der höchsten Priorität, die zwischen 18 und 64 Jahren alt sind, sich mit AstraZeneca impfen lassen. „Die Wirksamkeit dieses Impfstoffs steht für mich außer Frage“, so der Leiter des Gesundheitsamts.
Das Landratsamt weist aber explizit daraufhin, dass die Priorisierung nach der Corona-Verordnung des Bundes auch für diesen Impfstoff gilt. Aktuell sind nur Personen impfberechtigt, die nach § 2 der Coronavirus-Impfverordnung der höchsten Prioriserungsgruppe angehören. Impfberechtigte Personen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren können sich nur mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen. Hierfür ist allerdings eine Bescheinigung der Berechtigung gemäß der Coronavirus-Impfverordung erforderlich, ohne die eine Impfung nicht durchgeführt werden darf.
Der BioNTech/Pfizer-Impfstoff ist weiterhin vor allem für die besonders vulnerable Gruppe der über 80-Jährigen reserviert. Hiervon haben sich schon sehr viele auf die vom Land geführte Warteliste setzen lassen. Da der BioNTech/Pfizer-Impfstoff jedoch derzeit weiterhin nur begrenzt zur Verfügung steht, wird es sicher Wochen dauern, bis diese Warteliste vom Land abgearbeitet werden kann. Das Kreisimpfzentrum hat hierauf keinen Einfluss.
PM Landratsamt Göppingen