Lebensmittelüberwachung – Am 23.07.2015 wurde eine Fleischwarenabteilung in einem Supermarkt in Geislingen/Steige durch Lebensmittelkontrolleure, Amtstierärzte und Vollzugsbeamte des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz vorläufig geschlossen.
Die Fleischwarenabteilung wurde im Rahmen einer Routinekontrolle überprüft. Dabei wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. So waren Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände mit Lebensmittelkontakt hochgradig verunreinigt. Die Kühleinrichtungen waren erheblich verschmutzt und verströmten einen üblen Geruch. Sowohl in den Kühleinrichtungen als auch in der Verkaufstheke wurden verdorbene Fleischwaren von Geflügel, Rind und Schaf vorgefunden. Weitere Mängel waren hinsichtlich der Personalhygiene und ausgeschlagener Fliesen gegeben.
Die verdorbenen und unter diesen Bedingungen gelagerten Lebensmittel wurden auf mündliche Anordnung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sofort entsorgt. Die vorläufige Schließung der Fleischwarenabteilung wurde verfügt. Weil der Betrieb schon einmal aufgefallen ist, hat der Verantwortliche zudem mit einer Überprüfung seiner Fachkunde zu rechnen. Des Weiteren wird Strafanzeige erstattet.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Lebensmittelunternehmen seitens der Lebensmittelüberwachung nach derzeitiger Rechtslage nicht konkret benannt werden darf.
PM