Am 25. Januar 2021 hat der Bund das neue Förderproramm „Stadt und Land“ für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur der Länder und Kommunen veröffentlicht. Minister Hermann ruft die Kommunen im Land auf, das Geld schnell und auch für große Projekte in Anspruch zu nehmen: „Das Rad ist das Verkehrsmittel der Stunde. Bei der hohen Förderung können Städte und Gemeinden viel für die Radinfrastruktur bewegen.“ Das Programm ist Bestandteil des Klimapaketes des Bundes, dass zusätzliche Radverkehrsinvestitionen in Höhe von bis zu 900 Mio. Euro bis 2023 bundesweit vorsieht.
Mit einer Ergänzungsfinanzierung des Bundesprogramms aus LGVFG-Mitteln erhalten Kommunen in Baden-Württemberg attraktive und nie dagewesene Finanzierungshilfen mit Fördersätzen von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Schnell sein lohnt sich, denn vorerst fördert der Bund nur Projekte, die bis 2023 fertiggestellt werden.
Im Zuge ihres Klimaschutzprogrammes 2030 hat der Bund ein Programm mit Finanzhilfen an die Länder entworfen, die hiermit Radwege in eigener Zuständigkeit aber auch kommunale Infrastruktur finanzieren können. Mit einem Fördersatz von 75 Prozent übernimmt der Bund einen Großteil der Projektkosten. Um die Kommunen trotz den Auswirkungen der Corona-Krise zu motivieren, Investitionen in den Radverkehr zu tätigen, wurde der Fördersatz für Anträge bis Ende 2021 auf 80 Prozent erhöht. Außerdem sind auch extern vergebene Planungskosten förderfähig. Durch die Landesförderung nach Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wird die Förderung auf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten aufgestockt.
Minister Hermann MdL begrüßt die zusätzliche Unterstützung aus Berlin: „Die Bürgerinnen und Bürger verlangen durchgängige und sichere Radverkehrsnetze und das auch zurecht. Durch das Zusammenspiel aus Bundes- und Landesförderung erhalten die Kommunen jetzt bis zu 90 % der Kosten erstattet. Ich rufe Städte, Gemeinden und Kreise auf, diese einmaligen Rahmenbedingungen zu nutzen, um einen großen Schritt in Richtung einer klimafreundlichen Mobilität zu gehen. Realisieren Sie jetzt Lückenschlüsse und auch große und aufwendigere Projekte. Dann erreichen wir gemeinsam, dass bis zum Jahr 2030 jeder fünfte Weg in Baden-Württemberg mit dem Rad zurückgelegt wird“.
Dazu Bundesverkehrsminister Scheuer MdB: „Mit unserem neuen Programm werden wir die Bedingungen für Radfahrende in der Stadt und auf dem Land deutlich verbessern. Wir stellen dafür so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung. Das ist eine Riesenchance vor allem auch für die Gemeinden. Gemeinsam mit den Ländern werden wir dafür sorgen, dass das Geld schnell und unbürokratisch dort ankommt, wo es den größten Nutzen stiftet. Also dort, wo die Menschen unmittelbar etwas davon haben und schnell Verbesserungen spüren. Wir stecken den Rahmen und die Kommunen entscheiden mit den Ländern, welche Maßnahmen sich vor Ort am besten eignen. Das können z.B. Radwegebrücken oder -unterführungen sein, Fahrradparkhäuser oder Fahrradzonen. Ziel ist eine möglichst flächendeckende, getrennte und sichere Radverkehrsinfrastruktur. Damit wollen wir ein echtes Angebot schaffen, dass noch mehr Menschen überzeugt, auf das Rad zu steigen.“
Hintergrund:
Die Finanzhilfen des Bundes werden durch die Länder abgewickelt. Um die Antrags- und Abwicklungsverfahren für die Kommunen so einfach wie möglich zu gestalten, hat das Land die Bundes- und Landesförderung aufeinander abgestimmt. Die Bearbeitung der Förderanträge wird in den Regierungspräsidien erfolgen. Mit einem Schreiben werden die kommunalen Landesverbände über die neuen Fördermöglichkeiten inklusive den Bedingungen informiert. Alle Details zur neuen Bundesförderung in Baden-Württemberg sowie die Antragsformulare und Kontaktdaten der zuständigen Behörden werden in den nächsten Tagen auf der Internetseite www.aktivmobil-bw.de eingestellt.
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg