Geislingen – Polizei stellt Verstöße fest

Die Einhaltung der Vorschriften der Corona-Verordnung überprüfte die Polizei am Donnerstag im Bereich Geislingen.

In den Nachmittags- und Abendstunden überwachte die Geislinger Polizei die Einhaltung der Vorschriften der Corona-Verordnung in ihrem Zuständigkeitsgebiet. Unterstützt wurden die Beamten dabei von ihren Kollegen vom Polizeipräsidium Einsatz. Die Polizei war mobil unterwegs, hatte aber auch Kontrollstellen eingerichtet. Die Beamten mussten sechs Personen anzeigen, weil sie trotz der bestehenden Ausgangsbeschränkung nach 20 Uhr mit ihrem Fahrzeug unterwegs waren. Zwei weitere Autofahrer sowie ein Fußgänger wurden deshalb mündlich verwarnt. Darüber hinaus mussten die Beamten an zwei Fahrzeug feststellen, dass die Betriebserlaubnis erloschen war, weil die Besitzer der Autos Änderungen an der Bereifung vorgenommen hatten.

Außerdem traf die Polizei bei ihren Kontrollen auf Personen, die in insgesamt elf Gruppen unterwegs waren und sich nicht entsprechend der Corona-Verordnung verhielten, weil sie entweder keine Maske trugen, keinen Abstand hielten oder es zu viele Menschen pro Gruppe waren. Die meisten von ihnen zeigten sich nach den Gesprächen mit der Polizei einsichtig und verließen die Örtlichkeit.

Gegen 16.45 Uhr stellte die Polizei eine Gruppe von Jugendlichen in der Paulinenstraße in Geislingen fest. Einer von ihnen wollte flüchten, konnte von der Polizei aber schnell gefasst werden. Auf der Flucht hatte er einen Autoschlüssel verloren. Den stellte die Polizei sicher. Der 17-Jährige zeigte sich mit den Maßnahmen der Polizei nicht einverstanden und wehrte sich. Die Kollegen brachten ihn auf die Dienststelle. Ersten Erkenntnissen zufolge soll der Jugendliche mit dem Fahrzeug, zu dem der Schlüssel passt, unterwegs gewesen sein. Die Beamten des Polizeirevier Geislingen haben deshalb die Ermittlungen aufgenommen. Der 17-Jährige kam danach in eine Klinik.

Insgesamt musste die Polizei elf Anzeigen fertigen, weil sich die Menschen trotz der Ermahnung der Beamten nicht an die Vorschriften der Corona-VO hielten. Dennoch stellte sie fest, dass sich der Großteil der Bevölkerung an die Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos hält.

Der Polizei geht es bei den Kontrollen nicht darum, Verstöße anzuzeigen. In erster Linie ist es die Absicht der Polizei, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilisieren. Sie geht deshalb mit Augenmaß vor und sorgt gemeinsam mit den Ordnungsbehörden dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Dabei appellieren die Kontrollierenden zunächst an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Denn die Verstöße sind keine Bagatelldelikte. Vielmehr sind die Regelungen zwingend erforderlich, um Menschenleben und die Gesundheit zu schützen. Jede und jeder Einzelne kann und soll seinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten. Wer sich aber auch von der Polizei nicht belehren lässt und die Regeln weiterhin missachtet, muss mit einer Anzeige rechnen. In solchen Fällen kann dann ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden.

Die Polizei wird in der nächsten Zeit die Kontrollen fortsetzen, daneben aber auch weiterhin auf eine breite Prävention und Information, etwa durch Gespräch mit den Menschen, setzen. Zusammen mit ihren Partnern werde die Polizei ihren Teil dazu beitragen, für die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen in der Region zu sorgen.

 

PM Polizeipräsidium Ulm

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