Bildungszeitgesetz: Neue bürokratische Hürden

Der Landtag berät heute den Gesetzentwurf zur Novelle des Bildungszeitgesetzes. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hatte im Vorfeld umfassend Stellung genommen. Allerdings finden sich nun nur wenige dieser Anmerkungen im Entwurf wieder.

„Leider werden mit der Novelle neue bürokratische Hürden aufgebaut. Beispielsweise die Schaffung einer Schiedsstelle, deren Entscheidung rechtlich nicht bindend, deren Einbeziehung vor Beschreiten des Rechtswegs jedoch notwendig ist. Auch das geplante neue Standardformular für Ablehnungsbescheide führt zu Mehraufwand, denn Betriebe haben oftmals bereits eigene Formulare“, sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Positiv sei, dass zumindest Kleinstunternehmen von der Begründungspflicht bei einer Ablehnung der Bildungszeit befreit werden sollen – wenngleich sich das Handwerk eine vollständige Herausnahme der Kleinstbetriebe vom Anwendungsbereich des Bildungszeitgesetzes gewünscht hätte. Auch eine weitere Forderung des BWHT wurde aufgegriffen: Bei der Zählung, ob ein Betrieb als Kleinstbetrieb zählt, soll jetzt zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten unterschieden werden. Reichhold: „Wir erwarten, dass die Fraktionen im weiteren parlamentarischen Verfahren unsere Vorschläge aufgreifen und das Bildungszeitgesetz bürokratieärmer gestalten.“

 

PM Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

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