ver.di Baden-Württemberg begrüßt die Weiterentwicklung der klassischen Ausbildung zur staatlich anerkannten Kinderpfleger*in grundsätzlich.

Duale Berufsausbildungsgänge sind aus Sicht der Gewerkschaft ein Baustein zur dringend notwendigen weiteren Fachkräftegewinnung. Durch den kontinuierlichen Praxisbezug wird der fachliche Ansatz gestärkt. Das gilt analog zu der in Baden-Württemberg bereits eingeführten praxisintegrierten Form zur staatlich anerkannten Erzieher*in.

Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Ein gutes Modell wird damit ausgeweitet. Aber die bisher vorgesehenen Anrechnungsmöglichkeiten von Auszubildenden auf den Stellenschlüssel müssen spätestens jetzt gestrichen werden. Ausbildung ist zum Lernen da. Nicht, um personelle Engpässe auszugleichen oder Personal zu ersetzen.“

Hansi Weber, ver.di Fachgruppenvorsitzende Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe: „Die immer größer werdende Last der praktischen Ausbildung ist für die Fachkräfte vor Ort mit der aktuellen Ausstattung nicht länger leistbar. Sie müssen Anerkennungs- und Schülerpraktikantinnen während der klassischen Ausbildung, Studierende der Frühkindlichen Bildung, seit ein paar Jahren die PiAs zur Erzieher*in und nun auch noch die sozialpädagogischen Assistentinnen praxisintegriert vor Ort ausbilden.

Es bedarf hier dringend verbindlicher Regelungen, damit die Ausbildungsbedingungen wieder stimmen.“

Bei der konkreten Ausgestaltung hat ver.di für die zukünftige Ausbildungsdurchführung weitere kritische Anmerkungen:

Die Berufsausbildungsgänge in der frühkindlichen Bildung sollten grundsätzlich modular gestaltet werden, so dass betriebliche Aufstiege (von der Kinderpflege zur/m Erzieher*in), eventuelle Ausbildungsunterbrechungen oder Quereinstiege leichter möglich sind.

Die regelmäßige Anleitung von Auszubildenden durch erfahrene Praxiskräfte ist in den Einrichtungen fest vorzusehen. Dafür sind im Stellenschlüssel entsprechende Kapazitäten dauerhaft vorzusehen. Hier muss die Mindestpersonalverordnung des Landes entsprechend angepasst werden. Zudem müssen Fachkräfte, die anleiten, eine Qualifizierung und auch eine monetäre Anerkennung erhalten.

Um die pädagogische Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder weiter zu entlasten, den Fachkräften und Leitungen also den Rücken frei zu halten für ihre eigentliche pädagogische Arbeit, fordert ver.di das Land auf, die Personalbemessung für hauswirtschaftliche und technische Tätigkeiten sowie Verwaltungsaufgaben im kaufmännischen Bereich in der Personalverordnung zu erweitern und eine Refinanzierungsmöglichkeit dieser Tätigkeiten per Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse im KitaG BW zu schaffen.

Die Inhalte der praxisintegrierten Ausbildungsgänge zur Sozialpädagogischen Assistent*in umfassen auch den Einsatz dieser Absolvent*innen im Schulkindbereich. Hierfür existieren bisher in Baden-Württemberg noch keinerlei Rahmenbedingungen bezüglich Fachkraftgebot, Fachkraft-Kind-Schlüssel, Leitungsanforderungen,

Raumangebot und Anleiter*innen-Qualifizierung oder Stellenanteilen für die Anleitung. ver.di fordert deshalb die Landesregierung erneut auf, hier verbindliche Regelungen zu schaffen. Nicht zuletzt auch wegen des aller Voraussicht nach anstehenden Rechtsanspruchs auf den Ganztag an Schulen.

Binder: „Die pädagogischen Fachkräfte der Kommunen, aber auch der kirchlichen und freien Träger leisten im Schulkindbereich bereits heute einen wesentlichen Beitrag, der das Gelingen des Ganztags an den Schulen überhaupt erst ermöglicht. Sie brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie ihre qualifizierte Arbeit in der erforderlichen Güte erbringen können.“

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

 

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