9. September: Tag des alkoholgeschädigten Kindes

Es war die Idee von Eltern sowie Pflegeeltern von alkoholgeschädigten Kindern aus Neuseeland, den USA, Kanada und Südafrika, die sich zusammengeschlossen haben und den 9.9. zum “Internationalen Tag des alkoholgeschädigten Kindes” erklärt haben. Seit 1999 wird folglich jedes Jahr an diesem Datum an die schädlichen Folgen aufmerksam gemacht, die Alkohol- und Tabakkonsum während der Schwangerschaft nach sich ziehen.
Im Gedächtnis bleibt der 9.9. auch deswegen, weil das Datum daran erinnern soll, dass eine Schwangerschaft neun Monate dauert, in denen ein kleiner Mensch wohl behütet und geborgen im Mutterleib wachsen darf – es sei denn, er wird durch den Alkohol- und Tabakkonsum der Mutter vergiftet. Jedes Jahr kommen in Deutschland ca. 10.000 Kinder mit  einer alkoholbedingten Fetalen Alkoholspektrum-Störung zur Welt. Mindestens 2.000 Kinder davon weisen das Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms auf.

Helena Schniepp, die Beauftragte für Suchtprävention im Landkreis Göppingen erklärt: “Jede Schwangere sollte sich bewusst sein, dass sie mit jedem Schluck Alkohol ihrem Ungeborenen erheblichen Schaden zufügt. Alkohol ist ein Zellgift, welches ungefiltert das Baby im Bauch erreicht. Leider ist immer noch die Meinung weit verbreitet, dass ein Gläschen Sekt oder Bier keinen Schaden anrichten kann. Doch auch kleinste Mengen Alkohol können irreparable geistige und körperliche Entwicklungsstörungen hervorrufen. Die meisten alkoholgeschädigten Kinder sind ein Leben lang auf Hilfe angewiesen. Das Fetale Alkoholsyndrom mit all seinen Sepktrumsstörungen ist also eine zu 100% vermeidbare Erkrankung. Aus diesem Grund ist es mir sehr wichtig, mit Nachdruck den Hinweis zu geben, dass werdende Mütter während der Schwagnerschaft und während der Stillzeit vollständig auf den Konsum von Alkohol und Tabak verzichten sollen.”  

Dass dies nicht immer leicht fällt, steht außer Frage. Eine gute Unterstützung bietet hierbei die Internetplattform IRIS unter www.iris-plattform.de, die nicht nur verschiedene Informationen bereit hält, sondern auch eine anonyme Onlineberatung für Schwangere anbietet.

Weiterführende Informationen unter: www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit www.familienplanung.de/schwangerschaft/das-baby-vor-gefahren-schuetzen/alkohol/

PM Landratsamt Göppingen Kreisjugendamt 

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