„Besser, aber noch nicht gut genug“, beurteilte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold den Gesetzentwurf zur alternativen Streitbeilegung, über den morgen (Freitag, 10.07.) der Bundesrat berät. Zwar habe es bereits in einigen Punkten Nachbesserungen gegeben, aber der Empfehlung des Rechtsausschusses, in bestimmten Branchen den Grundsatz der Freiwilligkeit aufzuheben und stattdessen die Unternehmer zu einer Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren zu verpflichten, müsse umgehend ein Riegel vorgeschoben werden.
Im Kern geht es um die Einrichtung von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen, vor denen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zur gütlichen Klärung anhängig gemacht werden können. Das Handwerk begrüße die Korrekturen im Regierungsentwurf, erklärte Reichhold. So würden etwa Verfahrensrechte von Verbrauchern und Unternehmern angeglichen. Auch stelle der Entwurf klar, dass Mitarbeiter von Kammern grundsätzlich als Streitmittler in Betracht kommen. Für die Handwerkskammern sei dies ein wichtiges Signal im Hinblick auf die bereits bei ihnen eingerichteten Vermittlungsstellen.
Erfreulich sei auch, dass der Bundesrat über weitere Verbesserungen zugunsten der Unternehmer berate. So steht etwa zur Debatte, ob die bisherigen Pläne, die Verfahrensgebühren einseitig der Unternehmerseite aufzubürden, überhaupt sachgerecht sind. Während die Verfahrensbeteiligung für Verbraucher nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung grundsätzlich kostenlos sein soll, müssen nämlich Unternehmer mit unverhältnismäßig hohen Verfahrensgebühren für die Finanzierung der Streitbeilegungsstellen rechnen. Reichhold: „Es kann schließlich nicht sein, dass ein Unternehmer 190 Euro Verfahrensgebühren zahlen soll, obwohl der Streitwert lediglich bei 100 Euro liegt.“ Da brauche man sich dann nicht zu wundern, wenn Unternehmer das Verfahren von vornherein ablehnten. Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete Reichhold die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats, die sich aus dem Gesetzentwurf ergebenden Informationspflichten des Unternehmers zu reduzieren.
PM