AFA: MOBILITÄTSPRÄMIE BRINGT EIN STÜCK MEHR GERECHTIGKEIT

Nicht nur die Pendlerpauschale wird 2021 erhöht, auch die Geringverdiener können mit einer Mobilitätsprämie rechnen. Darauf hat die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in einer Pressemitteilung hingewiesen.

In den Genuss der Mobilitätsprämie kommen die Geringverdiener ab 2021. Der AfA-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Grüner, Süßen, betont, dass das Bundesfinanzministerium davon ausgehe, dass die Mobilitätsprämie 4,9 Cent pro zu-rück gelegten Kilometer Arbeitsweg betragen wird. Begünstigt werden davon laut AfA etwa 250.000 Beschäftigte, die mit ihrem Einkommen unter den steuerlichen Freibetrag zu liegen kommen.

Die AfA erläutert dies an einem, Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer hat ein im Prinzip zu versteuerndes Einkommen von nur 18.000 Euro im Jahr. Da er damit unter dem Grundfreibetrag liegt, der für Verheiratete 18.816 Euro (für Ledige 9408 Euro) beträgt, muss er keine Einkommensteuer bezahlen und kann folglich auch keine Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Dennoch muss er als Pendler den Arbeitsweg aus seinem bescheidenen Einkommen finanzieren.

“Dafür bekommt er jetzt für die über 21 km liegende Entfernung zur Arbeits-stelle die neue Mobilitätsprämie, die AfA-Chef Grüner „als einen weiteren Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit“ bewertet. Ganz zufrieden ist er allerdings noch nicht, denn er kritisiert, dass Geringverdiener mit einem Arbeitsweg unter 21 Kilometern mit der Mobilitätsprämie nicht begünstigt werden sollen. “Für diesen Schönheitsfehler muss der sozialdemokratische Arbeitsminister Heil (SPD) noch ausmerzen“, erklärte Grüner.

 

PM Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)

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