Seit Montag, den 18. Mai 2020 haben auch in Göppingen die gastronomischen Betriebe erneut ihre Türen für hungrige Gäste geöffnet. Nachdem das Coronavirus in Deutschland die Gastronomie sowie viele weitere Branchen lahmgelegt hatte, dürfen nun auch im Kreis Göppingen Restaurants, Biergärten, Bars und Co. ihre Kundschaft willkommen heißen.
Ein Stück Normalität kehrt in den Kreis Göppingen zurück. Die Masken und Abstandsregeln werden in Deutschland mittel- oder langfristig beibehalten, allerdings zeigt sich, dass die Maßnahmen der vergangenen Monate Wirkung gezeigt haben. Die Folgen der Ausgangsbeschränkungen waren besonders anhand der leeren Einkaufspassagen und geschlossenen Restaurants sichtbar. Wie schwer sich die Corona-Krise die deutsche Gastronomie wirtschaftlich sowie existenziell ausgewirkt hat haben wir bereits in unserem Artikel über den Maßnahmenkatalog von Slow Food erläutert.
Umso wichtiger ist es, dass auch in unserem Kreis Göppingen die Gastwirte auf volle Kassen hoffen können. Hierzulande wurden für die Neueröffnungen einige strenge Hygienemaßnahmen und Regeln vom Bund vorgegeben, die zwingend eingehalten werden müssen.
1,5 Meter Abstand, Hygienemaßnahmen und viele offene Fragen
Das A und O in diesen Tagen lauten Abstand und Hygiene. Danach richten sich auch die Vorgaben und Regeln für gastronomische Betriebe. Dies beginnt bereits beim Betreten des Lokals, indem die Betreiber der Gaststätten dazu angehalten werden ihre Gäste auf das Händewaschen nach Betreten ihres Lokals hinzuweisen. Darüber hinaus sollen Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Bei Reservierungen und Tischzuweisungen ist darauf zu achten, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen einzelnen Gruppen eingehalten wird. Der Umgang mit den Kunden ist aus Sicht der Beschäftigten im Innenbereich anzupassen. Enger Kontakt müsse dringend vermieden werden. Im Außenbereich besteht zwar keine Maskenpflicht, dennoch wurde eine Empfehlung für das Tragen ausgesprochen. Hier stünden die Gastronomen in der Pflicht ihre Mitarbeiter angemessen auf die neuen Umstände vorzubereiten und entsprechend zu schulen.
Über einen großen Andrang dürften sich auch Bars und Kneipen erfreuen, die neben dem Ausschenken von Getränken, als Anlaufstelle für Freundeskreise, Männerrunden und Sportbegeisterte sind. In Baden-Württemberg hat man sehnlichst auf den Beginn der Bundesliga gewartet. Mit der Erlaubnis gastronomische Betriebe (z.B. Sportbars und Kneipen) öffnen zu lassen, lohnt sich auch ein Wettseiten Vergleich um direkt mittendrin zu sein, statt nur dabei.
Jedoch gestaltet sich hierbei die Umsetzung der Lockerungsmaßnahmen etwas schwieriger. Namenslisten könnten Abhilfe schaffen, um Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Weitere Informationen rund um die Corona-Verordnung Gaststätten erhalten Sie entweder bei der IHK-Bezirkskammer in Göppingen (Telefon: 07161 6715-0) oder auf der Webseite der IHK Region Stuttgart.
Fotos: Solche Bilder wird es in Zeiten des Coronavirus vorerst nicht mehr geben. Nun gilt es Abstand zu halten.
PM