Eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 ist für manche Menschen gefährlicher als für andere. Doch wer gehört zur Risikogruppe? Und wie können sich besonders gefährdete Personen schützen?
Für bestimmte Personengruppen besteht bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) ein höheres Risiko eines schweren Covid-19-Krankheitsverlaufs. Die Risiko-Einschätzung für Einzelpersonen bei einer Erkrankung ist jedoch sehr komplex. Vor allem, wenn es sich wie bei Covid-19 um eine gänzlich neue Krankheit handelt. Allerdings sind schon jetzt Faktoren bekannt, die einen schweren Krankheitsverlauf möglicherweise begünstigen und Personengruppen, die besonders gefährdet sind.
Zur Risikogruppe, das heißt zu den Personen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, gehören Personen
- Ältere Menschen ab 50 bis 60 Jahren. Das Risiko steigt stetig mit dem Alter an. In Baden-Württemberg waren knapp 99 Prozent der Verstorbenen über 50 Jahre alt. 95 Prozent der Verstorbenen waren älter als 60 Jahre und 65 Prozent älter als 80 Jahre. Besonders ältere Menschen können schwer erkranken, da ihr Immunsystem weniger gut reagiert. Außerdem kann es sein, dass sie erst spät zum Arzt gehen, da Krankheitssymptome wie Fieber im Alter schwächer ausfallen oder fehlen.
- mit Grunderkrankungen wie Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere oder Krebserkrankungen.
- mit Risiko-Faktoren wie Adipositas oder Rauchen.
- mit einem unterdrückten Immunsystem. Beispielsweise wegen einer Erkrankung mit einer Immunschwäche oder wegen der Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, etwa Cortison.
Das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ist bei älteren Menschen mit einer Grunderkrankung höher, als wenn nur das Alter oder eine Grunderkrankung vorhanden sind. Mit mehreren Grunderkrankungen dürfte das Risiko höher sein als mit nur einer Grunderkrankung.
- Allgemeine Hygieneregeln wie häufiges Händewaschen mit Seife einhalten. Die Lipide in der Seife zerstören die Fetthülle des Corona-Virus.
- Kein Kontakt zu Erkrankten oder Menschen, die niesen oder husten.
- Kontaktreduktion wie Vermeiden von Händeschütteln und Umarmungen.
- Die sozialen Kontakte so weit wie möglich reduzieren (social distancing). Dabei hilft:
- Einzukaufen außerhalb der Haupteinkaufszeiten oder Besorgungen beispielsweise von Familienangehörigen oder Nachbarn vor die Wohnungstüre liefern zu lassen. Viele Kommunen bieten auch Einkaufsdienste für Risikopatienten oder Menschen in Quarantäne an.
- Benützen des öffentlichen Nahverkehrs außerhalb der Stoßzeiten.
- Nicht unbedingt nötige private und geschäftliche Treffen vermeiden.
- Verzichten auf Familienfeiern und dafür Einzelbesuche mit Beachtung des Infektionsschutzes bevorzugen.
- Große Menschenansammlungen meiden.
- Informieren Sie sich über das Krankheitsbild. Das kann helfen, Symptome frühzeitig selbst zu erkennen.
- Im Falle einer Erkrankung auf der Stelle telefonisch Kontakt zu einem Hausarzt oder zu anderen beratenden Stellen aufnehmen.
- Informieren Sie den Arzt darüber, wenn in ihrem näheren privaten oder beruflichen Umfeld Fälle von Covid-19 bekannt werden. Das beschleunigt gezielte diagnostische Maßnahmen. Auch wenn Sie selbst (noch) keine Symptome haben, lassen Sie sich testen.
- Eine Impfung gegen Pneumokokken, schützt vor einer möglichen Lungenentzündung. Das gilt besonders für Personen ab 60 Jahren und Personen mit bestimmten Grunderkrankungen.
Infektionsschutz.de: Informationen für chronisch kranke Menschen
Vor einer eigenen Ansteckung mit Covid-19 schützen nur zertifizierte FFP2- oder FFP3-Atemschutzmasken (Selbstschutz). Allerdings sind sie aufgrund der momentanen Knappheit in erster Linie für medizinisches Personal und nicht für Privatpersonen vorgesehen.
OP-Masken fangen Tröpfchen aus Mund und Nase des Trägers auf und sollen den Gegenüber vor einer Ansteckung schützen. Der Träger der Maske wird kaum geschützt. Wenn allerdings beide eine Maske tragen, schützt man sich gegenseitig. Ebenso fangen Alltagsmasken Tröpfchen aus Mund und Nase auf und schränken so die Verbreitung des Virus ein.
Schwangere scheinen bei gleichem Gesundheitsstatus kein höheres Risiko gegenüber nicht schwangeren Frauen zu haben. Wegen physiologischen Anpassungen und immunologischen Vorgängen kann allerdings eine erhöhte Empfänglichkeit für eine Infektion nicht ausgeschlossen werden. Infizierte Schwangere scheinen jedoch seltener zu erkranken oder mildere Symptome zu entwickeln.
Laut Aussage des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg ist die Studienlage zur Corona-Erkrankung bei Kindern noch sehr unübersichtlich. Teilweise widersprechen sich die Studien sogar. Deshalb führt Baden-Württemberg unter Federführung des Universitätsklinikums Heidelberg eine landesweite Untersuchung zu Corona unter Kleinkindern durch. Auch die Unikliniken Tübingen, Ulm und Freiburg sind hieran beteiligt.
Bislang ging man davon aus, dass gerade kleine Kinder als Inkubatoren fungieren: Sie haben in ihrem sozialen Leben über Kitas, Schulen oder Freunde viel Kontakt mit anderen, stecken sich an und tragen das Virus dann in die Familien weiter. Teilweise haben die Kinder aber keine oder nur leichte Symptome gezeigt. Dies macht es dann umso schwieriger, Infektionsketten nicht nur zu durchbrechen, sondern überhaupt erst zu erkennen. Deshalb ist der behutsame Weg richtig, den wir bei der Öffnung von Kitas einschlagen: Die Einrichtungen werden schrittweise geöffnet und der Gesundheitsschutz geht vor.
Nach bisherigem Stand scheinen Kinder kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu besitzen. Schwere Verläufe sind selten und betreffen besonders Säuglinge und Kleinkinder.
Um eine Infektion nicht in den Haushalt „einzuschleppen“ hilft folgendes Verhalten:
- Wenn eine Person aus dem, Haushalt „Außenkontakt“ hat, ist es besonders wichtig, dass sie auch dort die Verhaltens- und Hygieneregeln wie Abstandhalten und Händewaschen strikt einhält.
- Vermeiden Sie Orte mit hohem Personenaufkommen wie zum Beispiel Bahnhöfe, öffentliche Verkehrsmittel und Stoßzeiten zum Beispiel Einkaufen am Samstag, Pendelverkehr.
- Anstatt selbst einkaufen zu gehen, ist es besser, Besorgungen beispielsweise von Freunden, Angehörigen oder Nachbarn erledigen zu lassen. Oder auch online oder per Telefon zu bestellen und liefern zu lassen. Viele Kommunen bieten auch Einkaufsdienste für Risikopatienten oder Menschen in Quarantäne an.
Im Haushalt selbst sollte man einen Mund-Nasen-Schutz tragen sowie auf den Sicherheitsabstand und die Hygieneregeln achten. Jede Person sollte separate Gegenstände benutzen, die sonst gemeinsam benutzt werden, wie Geschirr oder Handtücher. Auch regelmäßiges Lüften in Innenräumen ist wichtig. Mehr Informationen zum Infektionsschutz zu Hause finden Sie hier.
Risikogruppen haben keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, nicht zur Arbeit zu müssen.
Die bloße Angst vor einer Ansteckung begründet kein Leistungsverweigerungsrecht (§ 275 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Ein solches besteht nur dann, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung unzumutbar ist. Das heißt, wenn die Arbeit für die Betroffene oder den Betroffenen eine erhebliche objektive Gefahr oder zumindest einen ernsthaften objektiv begründeten Verdacht der Gefährdung für Leib oder Gesundheit darstellt. Dies ist immer eine Frage der konkreten Umstände im Einzelfall.
Arbeitgeber sind aber nach § 3 Arbeitsschutzgesetz und § 618 BGB den Mitarbeitenden gegenüber zur Fürsorge verpflichte. Das heißt, dass Sie mögliche Infktionsrisiken minimieren müssen.
Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber die individuellen Möglichkeiten, wie sich Ihre Arbeit so gestalten lässt, dass ein Infektionsrisiko minimiert werden kann. Lösungen könnten etwa Homeoffice, eine bezahlte Freistellung, Resturlaub, (unbezahlter) Urlaub, Überstunden abfeiern, Stundenkonto anlegen oder eine unbezahlte Freistellung sein.
Sich und andere vor Infektionen schützen
Umfassender Gesundheitsschutz nur bei zertifizierten Masken
Sozialministerium: Aktuelles und grundsätzliches zum Thema Schutzausrüstung
Kultusministerium: Fragen und Antworten zum Corona-Virus im Schul- und Kitabetrieb
PM Staatsministerium Baden-Württemberg