Streuobst als Immaterielles Kulturerbe nimmt erfolgreich die erste Hürde!

Der Verein Hochstamm Deutschland e.V. hat im letzten Jahr unter bundesweiter Beteiligung einen Antrag zur Aufnahme des Streuobstanbaus in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbe gestellt. Unterstützt wird das Vorhaben bereits von über 1,3 Millionen Menschen, die sich in eine digitale Unterstützerliste eingetragen haben. Der Antrag mit dem Titel „Der Streuobstanbau in Deutschland als Archiv des kulturellen Erbes“ wurde nun in die nächste Runde geschickt und hat Chancen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen zu werden. 
Das Vorhaben den Streuobstanbau zum Immateriellen Kulturerbe zu machen ist seiner Verwirklichung einen großen Schritt nähergekommen. Denn in dem mehrstufig angelegten Verfahren zur Auswahl Immaterieller Kulturerbe ging die Bewerbung nun in die nächste Runde: Anfang April tagte das zuständige Gremium des Landes Baden-Württembergs und stimmte für den Antrag. Darüber, ob die Streuobstkultur im nächsten Schritt auch in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird, entscheidet nun die Deutsche UNESCO-Kommission.  „Wir freuen uns sehr, dass das zuständige Gremium in Baden-Württemberg für den Antrag gestimmt hat und damit auch dem Wunsch der über 1,3 Millionen Unterstützern unseres Vorhabens entspricht“, so Martina Hörmann, Vorsitzende des Vereins Hochstamm Deutschland, der den Antrag stellvertretend für die gesamte deutsche Streuobstgemeinschaft stellte. „Zwar hat unser Verein den Antrag federführend erarbeitet und die Koordination übernommen, angewiesen waren wir dabei jedoch auf die Unterstützung der Streuobst-Akteure aus ganz Deutschland: Viele haben Unterschriften gesammelt oder in ihrem Verein, ihrer Institution oder auch im Bekanntenkreis auf das Vorhaben und die Möglichkeiten zur Unterstützung aufmerksam gemacht. Außerdem haben uns zahlreiche Einsendungen und Rückmeldungen mit Hinweisen für die Antragsinhalte erreicht und im Rahmen unseres Fotowettbewerbs „Kulturgut Streuobst“ konnten wir die für den Antrag benötigten Bilder sammeln“, erklärt Hörmann weiter.  „Die Anerkennung des Streuobstbaus als Immaterielles Kulturerbe würde zwar keine direkten Auswirkungen, wie zum Beispiel eine finanzielle Förderung von Streuobstbewirtschaftern mit sich bringen, birgt aber dennoch eine Menge Potenzial“, ergänzt Jannis Burk, der als Mitarbeiter der Geschäftsstelle von Hochstamm Deutschland e.V. den Prozess der Antragstellung leitet. Weiter erläutert er: „So ist dies eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und würdigt das große Engagement aller Streuobstwiesenfreunde. Denn Streuobstwiesen bestehen nur so lange, so lange es auch Menschen gibt, die ihre zeit- und arbeitsintensive Pflege übernehmen. Die Erkenntnis, dass Streuobstwiesen keine Selbstverständlichkeit sind, möchten wir durch unsere intensive Berichterstattung auch in das Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen. Die Aufnahme in das Verzeichnis kann dabei die Aufmerksamkeit für Streuobst massiv erhöhen, wie es beispielsweise zuvor schon bei der Brotkultur geschehen ist.“.  Darüber wie es mit dem Antrag weitergeht, sowie zahlreiche weitere Streuobst-Themen informiert der Verein regelmäßig über seine Homepage www.hochstamm-deutschland.de, sowie in seinem monatlich erscheinenden Newsletter.  Warum wurde der Antrag in Baden-Württemberg eingereicht und wie geht es weiter? Die Anträge für das Immaterielle Kulturerbe sind immer in dem Bundesland einzureichen, in dem die Kulturform ausgeübt wird, oder – wie im Falle des deutschlandweit ausgeführten Streuobstanbaus – der Antragsteller seinen Sitz hat. Da Hochstamm Deutschland e.V. mit Sitz bei Stuttgart die Antragstellung übernommen hat, war dies Baden-Württemberg. Nach Ende der Antragsfrist, wird dann das mehrstufige Auswahlverfahren in Gang gesetzt: In den Bundesländern konnten bis zu vier Anträge ausgewählt werden, die nun an den Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) weitergeleitet wurden. Dieser fertigt eine Vorschlagsliste mit maximal 64 Bewerbungen aus allen Bundesländern an, die an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet wird. Das dortige Gremium prüft und bewertet die Bewerbungen anhand fachlicher Kriterien und empfiehlt Kulturformen zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis Immaterieller Kulturerbe. Abschließend bestätigen die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees. Pro Jahr kann dann eine der im Bundesweiten Verzeichnis aufgeführten Kulturform für eine der drei internationalen UNESCO-Listen zum Immateriellen Kulturerbe vorgeschlagen werden. 

Hintergrundinformationen: Verein Hochstamm Deutschland e.V. Hochstamm Deutschland e.V. ist ein gemeinnütziger, bundesweit tätiger Verein mit Sitz in Baden-Württemberg, der sich für den Erhalt von Streuobstwiesen einsetzt. Hinter Hochstamm Deutschland stehen unter anderem Streuobst-Initiativen, Kommunen, Verbände und Privatpersonen.  Ziel des Vereins ist es, Streuobstwiesenfreunde dabei zu unterstützen, den verbliebenen Bestand zu erhalten. Sie finden auf der vereinseigenen Homepage (www.hochstamm-deutschland.de) in Zukunft eine Plattform, um Wissen auszutauschen und sich zu vernetzen. Hochstamm Deutschland will sich auch dafür einsetzen, dass die zeit- und arbeitsintensive Pflege einer Streuobstwiese nicht nur Herzensangelegenheit ist – mit Vermarktungswegen und -ideen, die eine wirtschaftliche Grundlage für den Anbau auf Hochstamm-Streuobst schaffen.  Zudem ist der Verein aktuell mit der Beantragung von Streuobst als Immaterielles Kulturerbe befasst, um so Streuobst vermehrt in den öffentlichen Fokus zu rücken und dadurch dazu beiztragen, die Natur sowie die Streuobstkultur und das damit verbundene Wissen zu erhalten.  Unterstützt wird der Verein bei seiner bundesweiten Kulturerbe-Kampagne mit einer Förderung aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE)  Hintergrundinformationen: Immaterielles Kulturerbe  Immaterielle Kulturerbe sind kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen getragen und von Generation zu Generation weitergegeben und weiterentwickelt werden. Immaterielle Kulturerbe ist nicht anfassbar, sondern an den Menschen gebunden und wird durch das Engagement seiner Träger lebendig gehalten. Streuobstlandschaften als Äcker, Wiesen oder Alleen mit hochstämmigen, großkronigen Obstbäumen sind aus einer landwirtschaftlich-kulturellen Entwicklung entstanden und damit direkt an menschliches Wissen gebunden. Die Anlage, Bewirtschaftung und Pflege von Streuobstwiesen, das Züchten von Obstsorten und die Ernte sowie Verarbeitung des Obstes beruhen auf umfangreichem Erfahrungswissen im Umgang mit der Natur. Neben kulturellen Ausdrucksformen wie Erntefesten und -ritualen wurden über Jahrhunderte hinweg spezielle Handwerkstechniken z.B. zur Pflege von Streuobstbäumen entwickelt und verfeinert. Die kulturellen Eigenschaften von Streuobst stimmen mit den UNESCO-Kriterien in folgenden Punkten überein: Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum, traditionelle Handwerkstechniken, Bräuche, Rituale und Feste.  Die Idee Streuobst auf die Liste des Immateriellen Kulturerbes zu bringen entstand bereits vor vier Jahren beim Landesweiten Streuobsttag Baden-Württemberg 2015. Die Initiatoren haben diese Idee seitdem im Rahmen der Streuobsttage z.B. über einen eigenen Newsletter weiter getragen und diskutiert. Hochstamm Deutschland e.V. ist teilweise aus der Vernetzung der Streuobsttage entstanden und hat in diesem Jahr die Initiative ergriffen, die Antragstellung als bundesweites Kooperationsprojekt zu organisieren.  Unterstützt wird der Verein bei seiner bundesweiten Kulturerbe-Kampagne mit einer Förderung aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE)  
PM Hochstamm Deutschland e.V.

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