BWIHK begrüßt die Einigung zur Vereinfachung des Verlustrücktrags – Bund und Länder schaffen schnelle Liquidität für Unternehmen

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) begrüßt die Erleichterung bei der Verrechnung von coronabedingten Verlusten. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass drohende Verluste bereits im laufenden Jahr mit den Vorauszahlungen aus 2019  verrechnet werden können.

Damit reagieren sie auf eine Forderung der IHK-Organisation. „Die Änderung bringt den Betrieben schnell Geld, das ihnen sowieso im kommenden Jahr zustehen würde“, sagt Marjoke Breuning, Vizepräsidentin des BWIHK und Präsidentin der für Steuerangelegenheiten zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart. Die bisherige Regelung zum Verlustrücktrag sieht vor, dass Verluste erst nach Abgabe der Steuererklärung im Folgejahr mit Gewinnen des Vorjahres verrechnet werden können. Durch die Anpassung können drohende coronabedingte Verluste mit 15 Prozent früherer Gewinne noch im laufenden Jahr verrechnet werden „Diesen Schritt begrüßen wir als wirksames Mittel gegen den Liquiditätsengpass. Allerdings werden die Verluste weit höher ausfallen, sodass die Situation weiter angespannt bleibt“ so Breuning. Die Details der Änderung werden Bund und Länder in Kürze veröffentlichen.

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/wirtschaft/107459/

Schreibe einen Kommentar