Auch am vergangenen Wochenende setzten Polizei und Ordnungsamt ihre umfangreichen Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung in Geislingen fort – gerade auch mit Blick auf das schöne Ausflugswetter und die gestiegenen Temperaturen.
„Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Geislingen hat sich an die Vorgaben zur Kontaktbeschränkung gehalten. Wir waren über das Wochenende hinweg mit zwei Teams – bestehend jeweils aus drei Vollzugsbediensteten – im stadtweiten Kontrolleinsatz“, sagt der Geislinger Ordnungsamtschef Philipp Theiner. Neben Ausflugsorten standen von Freitag bis Sonntag auch stark frequentierte Einkaufsstandorte im Fokus der Kontrollen des Gemeindevollzugsdiensts (GVD) des Geislinger Ordnungsamts. „Erfreulich für uns ist, dass alle noch derzeit geöffneten Gewerbebetriebe bereits eigene Hygienemaßnahmen ergriffen haben und diese teilweise immer weiter verfeinern. Für uns ganz wichtig ist, dass sich alle Kunden auch an die Vorgaben der Ladenbesitzer halten und die Regeln respektieren“, erklärt Ordnungsamtsleiter Theiner.
Einige wenige Ordnungsstörungen mussten die sechs Mitarbeiter des GVD aber leider auch am Wochenende wieder im Stadtgebiet Geislingen feststellen. Insgesamt wurden sieben Verstöße nach der Corona-Verordnung des Landes von den Einsatzkräften der Stadt geahndet und zur Anzeige gebracht. Dabei handelte es sich jeweils um Verstöße gegen die aktuell geltende Regelung, dass Aufenthalte im öffentlichen Raum nur noch alleine, mit einer weiteren Person oder den im Haushalt lebenden Personen bzw. im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt sind.
In fünf Fällen wurden jeweils Dreiergruppen von nicht miteinander verwandten Personen angetroffen, in einem Fall handelte es sich um eine Vierergruppe und in einem weiteren Fall um eine Gruppe aus fünf Personen. Die meisten erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 350 Euro pro Person. Bei einer Dreiergruppe wurde von einem jungen Mann zudem die Angabe von Personalien zunächst verweigert und es musste durch den GVD die Polizei zur Unterstützung hinzugerufen werden. Auf ihn kommt nun noch ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 40 Euro zu (wegen der Verweigerung der Personalienangabe gegenüber dem GVD).
Besonders dreist agierten vier junge Männer, die am Samstagabend gegen 22 Uhr auf einem öffentlichen Parkplatz in einem Einkaufsmarkt in den Neuwiesen angetroffen wurden. Nachdem die vier jungen Männer in zwei getrennten Fahrzeugen auf den Parkplatz gefahren waren und – wie sich später herausstellte – für eine anschließende Party im privaten Kreis gemeinsam eingekauft hatten, wurden sie vom GVD aus einem zivilen Dienstfahrzeug heraus beobachtet, wie sie die Einkäufe zunächst in ein Fahrzeug einluden.
Anschließend stiegen dann alle vier Personen in das gleiche Fahrzeug zur gemeinsamen Weiterfahrt ein, was nach der Corona-Verordnung nicht erlaubt ist. Zuvor stieß einer der Männer noch den zum Einkaufen gerade benutzten und nunmehr leeren Einkaufswagen mit voller Wucht gegen eine stählerne Parkplatzbegrenzung, so dass dieser umfiel und dabei leicht beschädigt wurde. Der GVD, der die Aktion komplett aus dem Zivilfahrzeug heraus aus einiger Entfernung beobachtet hatte, stellte die vier Männer daraufhin.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass einer der Beteiligten bereits in einer Kontrolle einige Tage zuvor in einer zu großen Personengruppe in Geislingen angetroffen wurde. Ihn erwartet daher nun ein verdoppeltes Bußgeld in Höhe von 700 Euro und die drei anderen Männer, die mit im Auto saßen, erwartet jeweils ein Bußgeld in Höhe von 350 Euro. Zudem können sich alle vier nun auf ein einjähriges Hausverbot in dem Einkaufsmarkt einstellen. Dessen stellvertretender Marktleiter wurde durch den GVD wegen des umgestoßenen Einkaufswagens noch direkt vor Ort kontaktiert. Da die vier jungen Männer die Ordnungswidrigkeit nach der Corona-Verordnung zugaben und am Einkaufswagen nur leichter Schaden entstanden war, verzichtete der Einkaufsmarkt außer der Verhängung von Hausverboten auf eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.
„Unser GVD hat hier beherzt, robust und absolut richtig gehandelt. Es kann nicht sein, dass einige Unbelehrbare sich fortlaufend nicht an die allgemeinen Regelungen zur Kontaktbeschränkung halten und zudem auch noch weitere Ordnungsstörungen begehen. Hier werden wir dann auch die volle Bandbreite, die uns das Ordnungswidrigkeiten- und das Polizeirecht an die Hand gibt, nutzen, um konsequent gegen notorische Brecher der Corona-Verordnung vorzugehen“, sagte Oberbürgermeister abschließend Frank Dehmer und kündigte zugleich an, dass die intensiven Kontrollen des städtischen Ordnungsamts und der Polizei in Geislingen auch diese Woche sowie über die Osterfeiertage konsequent fortgeführt werden.
PM Stadt Geislingen an der Steige