Oh Du fröhliche Umtauschzeit: Der Umtausch von Weihnachtsgeschenken in Europa

Weihnachten ist gerade einmal zwei Wochen vorüber, und schon beginnt ein regelrechter Umtauschmarathon. Doch, lassen sich Geschenke, die einem nicht gefallen, einfach so umtauschen?

Kein Recht umzutauschen. Umtausch auf Kulanz ist aber möglich. Wurde das Geschenk im Laden gekauft, lautet die Antwort in 27 EU-Ländern nein. Lediglich in Litauen dürfen die Kunden unbenutzte, im Laden gekaufte Waren, binnen 14 Tagen nach Kaufdatum gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

Allerdings bieten größere Geschäfte und Ladenketten in den meisten europäischen Ländern den Umtausch auf Kulanz an. Ob der Kunde sein Geld zurück erhält, einen Gutschein bekommt, oder ob die Ware einfach nur umgetauscht werden darf, obliegt dem Händler. Außerdem legen viele Geschäfte Fristen fest, innerhalb derer der Umtausch erfolgen muss.

Tipp: Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen! Fragen Sie im Zweifelsfall nach!

Widerrufsrecht für online gekaufte Produkte Anders verhält es sich mit online gekauften Geschenken. Diese dürfen in jedem EU-Land innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückgeschickt werden. Das Geld wird erstattet. Allerdings müssen die Produkte unbenutzt sein. Wurde zum Beispiel an einer DVD die Schutzfolie entfernt, gilt das Widerrufsrecht nicht mehr. Und falls der Warenwert unter 40 Euro liegt, können zusätzlich noch Rücksendekosten anfallen.

Tipp: Achten Sie bei der Rücksendung auf eine stabile Verpackung. Verwenden Sie idealerweise den Originalkarton. Denn bei schlechter Verpackung und einem daraus resultierenden Transportschaden wird es schwierig, das Geld zurück zu bekommen.

Zwei Haken beim Umtausch Das Umtausch-Thema hat allerdings zwei Haken. Der erste: Wer umtauschen möchte, braucht einen Kaufnachweis. Das kann ein Kassenbon, ein Preisschild mit Firmennamen, ein Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung sein. Der Beschenkte kommt folglich nicht umhin, dem Käufer des Geschenks zu sagen, dass er umtauschen möchte und ihn um den Kaufnachweis zu bitten. Der zweite: Da Weihnachtsgeschenke oft sehr früh gekauft werden, wird die Zeit oftmals knapp, wenn es gilt, Fristen einzuhalten.

Tipp: Wenn der Pullover viel zu klein ist und sich auch nicht umtauschen lässt, besteht immer noch die Möglichkeit, diesen für einen guten Zweck zu spenden, ihn im Internet zu verkaufen oder in bei einer Tauschbörse gegen einen anderen einzutauschen.

Defekte Produkte Und was passiert, wenn das Geschenk defekt ist? Defekte Produkte können in den meisten EULändern 2 Jahre lang reklamiert werden. In Schweden sind es sogar 3, bei langlebigeren Produkten in Island und Norwegen 5. Anders verhält es sich in den Niederlanden sowie in Finnland: Hier ist die Gewährleistungsfrist von der zu erwartenden Lebensdauer des Produkts abhängig. Allerdings entscheidet der Verkäufer, ob er die Ware repariert oder austauscht.

 

PM Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V

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