Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2019

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderats, zu den Tagesordnungspunkten 1 die Herren Aichholz vom Forstamt des Landratsamtes Göppingen und Revierleiter Rolf Kanaske, zu TOP 2 Herrn Neumann von Ingenieurbüro GeoTeck, Herr Heisele von der GZ, die Verwaltungspraktikantin Frau Jasmin Spengler sowie Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin. Als Zuhörer war eine Personen anwesend.

1. Forstangelegenheiten
1.1. Forstbetriebsplan 2020 und Bericht über das laufende Forstjahr Das Forstamt Göppingen hatte der Verwaltung den Betriebsplan für 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Forstamt, speziell Herr Kanaske, stand für die Erläuterung des Forstbetriebsplanes für das nächste Jahr in der Sitzung zur Verfügung. Dieser wurde wie vorgeschlagen beschlossen. Einen Rückblick zum Forstjahr 2019 gab der Förster an diesem Abend nicht, da Herr Kanaske das Revier Mühlhausen i. T. erst im Spätsommer von Förster Ohngemach kommissarisch übernommen hat, nach dem dieser in seinen verdienten Ruhestand gegangen ist. Ab 01.01.2020 ist er offiziell der neue Revierleiter. Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte Rolf Kanaske zurück, da er ja schon früher für unsere Gemeinde zuständig war.

1.2. Forstneuorganisation zum 01.01.2020 – Vertrag zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Gemeindewald durch das Forstamt Aufgrund eines nun zum 01.01.2020 abzuschließenden Prozesses, begründet in einem Kartellverfahren bzgl. von Nadelholzverkauf, kam es zur Forstneuorganisation mit Wirkung zum 01.01.2020.
Das bedeutet, dass der Staatswald aus dem Forstamt herausgelöst wird. Auch die Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeindewaldes (Kommunalwald) ist neu zu regeln. Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 19. November 2018 für das „Kooperationsmodell“ ausgesprochen. Hiernach übernimmt das Forstamt im Landratsamt Göppingen (Untere Forstbehörde) auf privatrechtlicher Basis die Verwaltung und Bewirtschaftung des Kommunalwaldes.
Diese Änderungen stehen nun zum 01.01.2020 an. Für den reibungslosen Übergang muss noch der dementsprechende Vertrag abgeschlossen werden. Dem Abschluss wurde in seiner vorgeschlagenen Formulierung zugestimmt.

1.3. Holzverkauf des Kommualwaldes durch die Holzverkaufstelle im Landratsamt Göppingen Im Zuge der Forstneuorganisation im Zusammenhang mit dem langjährigen Kartellverfahren muss auch der Verkauf des Holzes aus dem Gemeindewald neu geregelt werden. Der Landkreis hatte hierzu bereits 2015 eine Holzverkaufstelle eingerichtet. Bisher lief die Holzvermarktung für die Gemeinden fast unbemerkt gegenüber der damaligen Vorgehensweise.
Zum 01.01.2020 muss dies nun aber förmlich geregelt werden. Einern entsprechenden Vertragsentwurf wurde ebenfalls zugestimmt.

2. Brückenhauptuntersuchung 2019 – Bekanntgabe des Prüfberichts
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 24. Juni 2019 das Ingenieurbüro GeoTeck aus Kirchheim u. T. damit beauftragt, die gemeindlichen Brücken gemäß den Vorgaben nach DIN 1076 zu untersuchen.
Die Prüfungen sind abgeschlossen. In dieser Sitzung war Herr Neumann als Vertreter des IB GeoTeck anwesend und stellte die einzelnen Ergebnisse der Untersuchungen vor. Insbesondere die Brücke „Im Sand“ (BW 10) sowie die Brücke am Hohlbach (BW 50) waren besonders zu betrachten. Bei allen anderen Brücken sind eher kleinere Unterhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Bausubstanz durchzuführen.
Im Ergebnis wurde festgestellt:
BW 10 – Brücke über die Fils im Gewann Sand – Zustandsnote 4,0 sofortigen Handlungsbedarf, aber auf Grund der Lage der Brücke muss die weitere Vorgehensweise noch abgestimmt werden
BW 20 – Brücke Bahnhofstraße – Zustandsnote 2,2, Kleinere Reparaturen und Unterhaltungsarbeiten sind notwendig, Kostenschätzung in Höhe von 4.100,-€
BW 30 – Brücke Kirchstraße – Zustandsnote 2,5, Kleinere Reparaturen und Unterhaltungsarbeiten sind notwendig, Kostenschätzung von 4.000,- €
BW 40 – Brücke Brühlstraße – Zustandsnote 2,7, Reparaturen incl. einer notwendigen Erhöhung des Geländers sind notwendig, Kostenschätzung bis zu 12.050,- €
BW 45 – Brücke über den Filsmühlgraben – es konnte keine Gesamteinschätzung der Brücke erfolgen, diese kann erst erstellt werden wenn das Wehr einmal gezogen ist und dadurch die Widerlager freiliegen
BW 50 – Brücke Hohlbach – Zustandsnote 4,0, sofortiger Handlungsbedarf, Vollsperrung der Brücke bis zur vor geschlagenen Sanierung
Im Rat wurde beschlossen, für die Reparaturen der Brückenbauwerke (BW) 20 – 45 einen Betrag in den Haushalt 2020 einzuplanen und die Reparaturen an den Brücken nach und nach vorzunehmen. Für das BW 10 wird die endgültige Entscheidung noch abgestimmt und das BW 50 wird nach dem vorgelegten Sanierungskonzept in Frühjahr 2020 wieder ertüchtigt. Der Kostenvoranschlag beläuft sich dafür auf ca. 62.000 €.

3. Auftrag zur Digitalisierung der gemeindlichen Bebauungspläne gemäß geltender EU-Richtlinie INSPIRE
INSPIRE (INfrastructure for SPatial lnfoRmation in Europe) ist eine Vorgabe der Europäischen Union (EU) für eine gemeinsame Nutzung von Geodaten in Europa. Ziel ist deren breitbandige, fach- und grenzübergreifende Bereitstellung und Nutzung über das Internet. Mit dem Landesgeodatenzugangsgesetz des Landes Baden- Württemberg wird diese Richtlinie konkretisiert und die Gemeinden verpflichtet, ihre gemeindlichen Bebauungspläne digital aufzuarbeiten und in einem einheitlichen Datenformat zur Verfügung zu stellen.
Unser bisheriger Dienstleister im Bereich der Geodaten, die Firma Digiterra / GeoCockpit, kann unsere Bebauungspläne INSPIRE-konform digitalisieren. Hierzu liegt ein Angebot vor. Hiernach liegen die Gesamtkosten bei 6.127,80 Euro. Hinzu kommt noch die optionale Dienstleistung für den Datenupload mit einer Angebotssumme i. H. v. 1.238,84 Euro. Hier hat die Gemeinde Mühlhausen i. T. leider keine technischen Möglichkeiten, diese in angemessenem Umfang selbst zu leisten.
Auch wenn jetzt noch Bebauungsplanverfahren anhängig sind, so ist der Auftrag zur Umsetzung der Digitalisierung sinnvoll. Dabei sind ausnahmslos alle Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen, einschließlich sämtlicher bisher erfolgter Änderungen. Es wird also dementsprechend Zeit benötigen, um alle relevante Daten zusammenzutragen und diese dann rechtskonform auf den digitalen Plattformen einzuspielen.
Bebauungspläne, welche sich momentan im Verfahren befinden, werden bereits INSPIRE-konform erstellt, so dass diese bei Abschluss unmittelbar übernommen werden können.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag an die Firma Digiterra / GeoCockpit zu vergeben.
4. Anpassung der Entschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr – Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen im Täle
Die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr leisten über das übliche Maß hinaus Dienst im Sinne der Allgemeinheit, insbesondere durch Führung und Ausbildung sowie die Übernahme von Verantwortung von Personal und Gerätschaften. In diesem Sinne tragen sie erheblich dazu bei, dass die Gemeinde ihre Pflichtaufgaben nach Feuerwehrgesetz konfliktfrei und kostengünstig erfüllen kann.
Dabei haben diese Funktionsträger immer mehr und vor allem komplexere Aufgaben zu übernehmen. Sie tragen neben einem zusätzlichen Zeitaufwand auch eine viel größere Verantwortung. Deswegen ist es gerechtfertigt die Entschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen im Täle, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, zu erhöhen. Hierzu ist der § 3 der
Feuerwehrentschädigungssatzung zu ändern. In der Anlage befindet sich der Entwurf zur Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung. Nachfolgend werden die Entschädigungspauschalen pro Jahr vorgeschlagen:
Funktion Kommandant stv. Kommandant Gerätewart Gerätewart Atemschutz Schriftführer Kassierer Jugendfeuerwehrwart stv. Jugendfeuerwehrwart Ausbilder Jugendfeuerwehr Mehraufwand
Bisher 300,00 € 150,00 € 200,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 200,00 € 100,00 €
Neu 500,00 € 400,00 € 350,00 € 150,00 € 200,00 € 200,00 € 350,00 € 150,00 € 150,00 €
Differenz + 200,00 € + 250,00 € + 150,00 € + 50,00 € + 100,00 € + 100,00 € + 150,00 € + 50,00 € + 150,00 € 1.200,00 €
Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Erhöhungen und der damit verbundenen Satzungsänderung bei einer Enthaltung zu.
Die Satzungsänderung wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht!

5. Annahme von Spenden
5.1. Annahme eine Spende der Raiffeisenbank Gruibingen Die Gemeinde Mühlhausen im Täle erhält eine Spende in Höhe von 500 Euro von der Raiffeisenbank Gruibingen. Die Spende ist zweckgebunden und soll der Anschaffung eines mobilen automatisierten externen Defibillators (AED) für die Bordbeladung des Mannschafttransportwagens der Freiwilligen Feuerwehr dienen.
Es wurde vorgeschlagen, die Spende anzunehmen und für die Anschaffung eines Defibillators zur Beladung des MTW zu verwenden. Die Anschaffung könnte 2020 erfolgen. Die Gemeinde müsste dementsprechend den restlichen Eigenanteil von ca. 1.600 € einplanen. Gegebenenfalls könnte man hierzu noch andere Spenden einwerben.
Die Ratsmitglieder stimmten der Annahme Verwendungszweck zu.
und dem vorgeschlagenen

5.2. Annahme einer Spende des AlbWerkes Die Gemeinde Mühlhausen im Täle erhält auch im Jahr 2019 wieder eine Spende in Höhe von 700 Euro vom AlbWerk Geislingen. Die Spende ist nicht direkt zweckgebunden zu verwenden, sondern muss im Sinne des § 1 Ob Abs. 1 EstG einem gemeinnützigen Zweck dienen.
Es wurde vorgeschlagen, die Spende anzunehmen und für das Kinderstüble (U3- Betreuung) zur Anschaffung von Spielmöbeln zu verwenden. Dem stimmten die Gemeinderäte im vollen Umfang zu.

6. Bekanntgabe der Abrechnung Maibaumstellen 2019
Der Obst- und Gartenbauverein, die Freiwillige Feuerwehr, die Musik-Gruppe sowie der Heimatverein organisierten für die Gemeinde Mühlhausen im Täle dieses Jahr das traditionelle „Maibaumstellen“. Bei der Bekanntgabe zur Abrechnung kamen im Gemeinderat noch Fragen auf, die zum endgültigen Abschluss mit den Vereinen noch zu klären sind.
i/. Bekanntgabern

7.1. Sitzungstermine 2020 Die Gemeinderäte erhielten einen Plan über die Sitzungstermine 2020. Sie wurden gebeten, sich diese vorzumerken. Bei Bedarf können weitere Sitzungen hinzukommen, räumte Bürgermeister Bernd Schaefer ein. Termine für Sitzungen der Zweckverbände waren dabei nicht enthalten.

7.2. Blühende Verkehrsinseln Vom Ministerium für Verkehr kam die Einladung zum Wettbewerb „Blühende Verkehrsinseln“. Der Gemeinderat erhielt das Einladungsschreiben des Landesministeriums zur Kenntnis mit der Bitte, sich Gedanken darüber zu machen, ob die Gemeinde Mühlhausen im Täle an diesem Wettbewerb teilnehmen möchte. Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2020. Bei einer Teilnahme müsste der Kreisverkehr noch dementsprechend gestaltet werden. Das Gremium kann sich eine Teilnahme vorstellen und wird das Thema weiter bearbeiten.

7.3. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz kam die Einladung zum Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Der Gemeinderat erhielt das Einladungsschreiben des Landesministeriums zur Kenntnis mit der Bitte, sich auch darüber Gedanken. Hierzu finden im Vorfeld interessante Informationsveranstaltungen statt. Nähere Informationen gibt es auch unter www.dorfwettbewerb-bw.de Hierzu vertrat der Rat die Auffassung, dass man sich erst in späteren Jahren eine Teilnahme, z. B. in Bezug auf die Umsetzung TälesGartenschau, vorstellten könnte.

7.4. Neubaustrecke Wendlingen-Ulm – Steinbühltunnel – Vereinbarung mit der ARGE BSA Nach Ende der Arbeiten der Rohbau – Arbeitsgemeinschaft Tunnelbau Albaufstieg (ATA) wird der Steinbühltunnel an die Ausbau – Arbeitsgemeinschaft Bahntechnik Schwäbische Alb (ABSA) übergeben. Von Seiten DB Projekt Stuttgart – Ulm Bahntechnik- und Oberbau bzw. der ABSA ist derzeit keine Stellung einer Gruben- und Rettungswehr geplant. Deshalb ging seitens der ABSA die Anfrage an den Kreisbrandmeister Dr. Reick, ob die Gemeindefeuerwehren – vergleichbar mit der bisherigen Vereinbarung zwischen ATA und den Gemeinden – unterstützen können, so dass gemeinschaftlich ein Schutzniveau erreicht werden kann, welches den notwendigen Anforderungen entspricht. Die Unterstützung durch die Feuerwehren (Hohenstadt, Drackenstein, Laichingen, Mühlhausen im Täle, Gruibingen und
Wiesensteig) und durch die Kreisbrandmeisterstelle wurde durch eine entsprechende Vereinbarung definiert, informierte Bürgermeister Bernd Schaefer.

7.5. Erhöhung Bodenniveaus entlang der Filspromenade auf der Seite Brühstraße In Verlängerung der Filspromenade filsabwärts – auf der Seite der Brühlstraße – wurde mittlerweile die geplante Erhöhung des Bodenniveaus durch einen kleinen Erdwall umgesetzt. Dies wurde geplant, nachdem beim letzten Hochwasser dieses Jahres ersichtlich wurde, dass in der Verlängerung noch zusätzliche Arbeiten notwendig sind, um hier einen effektiven Schutz vor Hochwasser zu erreichen. Hierzu gab es in der vergangenen Gemeinderatssitzung auch eine Rückfrage zum Sachstand. In der Sitzung am 16.12.2019 konnte der Vollzug verkündet werden.

7 .6. Kreditaufnahme Gemäß den Beratungen in der Gemeinderatssitzung am 25.11.2019 wurde in der Zwischenzeit der am 15. Dezember 2019 auslaufende Kreditvertrag in Höhe von 390.000 Euro mit einer Summe von 200.000 Euro getilgt. Für die Restsumme in Höhe von 190.000 Euro wurde bei der DZHYP ein Kredit zu einem Zinssatz von 0,25 % / p.a. und auf eine Laufzeit von 1 Jahr aufgenommen, gab der Bürgermeister bekannt.

8. Bürgerfragen
Es gab keine Bürgerfragen.

9. Sonstiges / Anfragen
9.1. Friedhofstor Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass das Friedhofstor nicht mehr richtig schließt. Die Reparatur wird in Auftrag gegeben.

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