Hermann Färber: Erste Fortschritte bei der Mindestlohn-Bürokratie

„Die sachlichen Argumente der Union haben einen ersten Erfolg erzielt“ – so kommentierte der Göppinger CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber die Ankündigung von Arbeitsministerin Andrea Nahles, die Aufzeichnungspflichten der Arbeitgeber beim Mindestlohn zu lockern. Erleichterungen gibt es in den Bereichen Lohnhöhe, mithelfende Familienangehörige und bei der Auftragshaftung.

Hermann FaeberErstens soll die Lohnhöhe, ab der eine Aufzeichnung der Arbeitszeiten nicht mehr nötig ist, auf 2.000 Euro gesenkt werden. Zweitens sollen mithelfende Familienangehörige von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen werden. Und zum Dritten soll es bei der Auftragshaftung, wonach Auftraggeber auch für die Einhaltung des Mindestlohngesetzes in anderen Unternehmen haften sollen, eine gemeinsame Klarstellung von Arbeits- und Finanzministerium bei der Zollverwaltung geben.

Färber erklärt dazu: „Ich habe ebenso wie meine Fraktionskollegen auf diese Änderungen gedrängt. Wir haben der Ministerin immer wieder ganz konkrete Fälle aus der Praxis geschildert, bei denen die Mindestlohnverordnung für die Arbeitgeber einfach nicht tragbar ist. Ich freue mich, dass diese Arbeit nun endlich Erfolg hat.“

Ganz zufrieden ist Färber aber noch nicht: „Wir brauchen noch immer praktikable Regelungen für Saisonarbeitskräfte. Auch bei den Arbeitszeiten in der Gastronomie gibt es noch Probleme. Da sind wir weiter dran.“

Ministerin Nahles hat zugesagt, dass die Änderungen bereits in den nächsten Wochen auf dem Verordnungsweg in Kraft treten sollen.

PM

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