IHK: Erbschaftsteuer-Entwurf muss nachgebessert werden – Einbeziehung von Privatvermögen gefährdet Arbeitsplätze

„Ein wenig Licht und viel Schatten“, so kommentiert Andreas Richter, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart, den Referentenentwurf zur Neuordnung der Erbschaftsteuer, der heute vom Bundesfinanzministerium vorgelegt wurde. 
Zwar sei zu begrüßen, dass Minister Schäuble die inakzeptable Wirkung der zunächst geplanten 20-Millionen-Euro-Grenze im Ansatz erkannt habe. So sei – auch wenn immer noch viel zu niedrig – immerhin positiv zu konstatieren, dass die Wirkung der von Minister Schäuble geplanten 20-Millionen-Euro-Grenze jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen gelockert sei. Die von der IHK nachhaltig eingeforderte Berücksichtigung von Verfügungsbeschränkungen in den Gesellschaftsverträgen trage immerhin zur Verdoppelung der Grenze auf 40 Millionen Euro bei. Im Ansatz positiv sei auch, dass Betriebe oberhalb des Schwellenwerts nicht die volle Steuer bezahlen müssten, sondern eine anteilige Reduzierung des Verschonungsabschlags vorgesehen sei.

Für die weitergehende Bedürfnisprüfung – jetzt Verschonungsbedarfsprüfung genannt – kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Richter hingegen die weiterhin vorgesehene Einbeziehung des nicht nur mitübertragenen, sondern beim Erben  bereits vorhandenen Privatvermögens. Abseits der verfassungsrechtlichen Bedenken namhafter ehemaliger Bundesverfassungsrichter an einer solchen Einbeziehung gehe davon auch eine fatale Wirkung auf die junge Generation aus. „Bereits heute ist es vielfach schwierig in der Familie einen Nachfolger zu finden“, so Richter. Die Bereitschaft werde durch den Einsatz von 50 Prozent des bereits gebildeten Privatvermögens weiter erschwert.

Sorge bereite überdies die Definition des begünstigten Vermögens. Hierzu gehörten nach dem neuen Referentenentwurf die Gegenstände, die dem Betrieb als „Hauptzweck“ dienten. Diese Definition, so Richter, sei im Moment noch viel zu unbestimmt. Es herrsche daher die Befürchtung, dass künftig über jedes Wirtschaftsgut eine Diskussion mit dem Finanzamt beginne, inwieweit dieses dem „Hauptzweck“ diene. Dies müsse unbedingt vermieden werden. „Hier wie auch an vielen anderen Stellen besteht noch dringender Nachbesserungsbedarf“, mahnt Richter.

PM

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