Das Präsidium der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart schlägt der Vollversammlung für die nächsten IHK-Wahlen 2020 eine Änderung der Wahlordnung vor. Damit soll in der Vollversammlung eine repräsentative Verteilung der gewählten Wirtschaftsvertreter nach Branchen, Betriebsgrößen und Beitragsleistung besser sichergestellt werden als bisher. Das Präsidium hat entsprechende Eckpunkte beschlossen, die nun in den Bezirksversammlungen sowie in einer gesonderten Veranstaltung diskutiert und der Vollversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
„Wir müssen regelmäßig vor den alle vier Jahre stattfindenden IHK-Wahlen die Wahlordnung auf Änderungsbedarf überprüfen und bei Bedarf anpassen“, erläutert IHK-Präsidentin Marjoke Breuning. Änderungsbedarf ergebe sich aktuell aus der Rechtsprechung und aufgrund von Entwicklungen in der Wirtschaftsstruktur des Kammerbezirks.
So verlangt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seit 2017 die Sicherstellung einer angemessenen Interessenwahrnehmung aller beitragszahlenden Betroffenengruppen. Zudem darf die Vollversammlung nicht von zahlreichen Einzelinteressen ohne Berücksichtigung wirtschaftlich bedeutender Unternehmen geprägt werden.
Ziel der Änderungsvorschläge ist es daher, die Spiegelbildlichkeit der regionalen Wirtschaft in der Vollversammlung weiter zu verbessern und die Besonderheiten der Wirtschaftsstruktur in der Region Stuttgart abzubilden. Damit soll insbesondere auch den Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung Rechnung getragen werden, ohne dabei die Belange kleiner Unternehmen zu vernachlässigen. „Die Eckpunkte für eine neue Wahlordnung sehen für kleine Unternehmen eine Mindestanzahl von Sitzen vor“, betont IHK-Präsidentin Breuning.
Kernpunkt der vorgeschlagenen Änderung ist die Einführung von Betriebsgrößenklassen. Auf Seiten der Wahlbewerber soll demnach in den drei größten Wahlgruppen Produktion, Handel und Dienstleistung zwischen kleinen Unternehmen (bis 9 Beschäftigte) und mittleren und großen Unternehmen (ab 10 Beschäftigte) unterschieden werden. Die Unterschiedlichkeit der Betriebsgrößenklassen wird beim Blick auf die Verteilung von Beschäftigung und Ausbildung in den Unternehmen in der Region Stuttgart deutlich. So haben etwa 90 Prozent aller Unternehmen bis zu 9 Beschäftigte. Die anderen 10 Prozent der Unternehmen haben 10 und mehr Beschäftigte und stellen rund 90 Prozent aller Arbeitsplätze in der Region. Eine ähnliche Verteilung gibt es bei den Lehrstellen.
Vor einer Beschlussfassung in der Vollversammlung sollen die Änderungsvorschläge in den Bezirksversammlungen und einer gesonderten Veranstaltung in Stuttgart vorgestellt und diskutiert werden.
Alle vier Jahre wählen die rund 160.000 Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart ihre ehrenamtlich tätigen Vertreterinnen und Vertreter in die Vollversammlung und die fünf Bezirksversammlungen in den Landkreisen der Region. Dabei hat jeder Mitgliedsbetrieb eine Stimme, unabhängig von Größe und Wirtschaftskraft des Unternehmens. Die Vollversammlung entscheidet über den wirtschafts- und bildungspolitischen Kurs der IHK, den Umfang des IHK-Leistungsangebots sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Gebühren. Die Bezirksversammlungen nehmen die Interessen der Unternehmen ihres Bezirks wahr und beschließen über ihre Ausgaben. Die Vollversammlung wählt aus ihren Reihen den/die Präsident/-in, der/die die IHK Region Stuttgart gemeinsam mit dem/der Hauptgeschäftsführer/-in nach außen vertritt. Alle Mitglieder von Vollversammlung und Bezirksversammlungen sowie deren Präsidentinnen und Präsidenten sind Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie arbeiten für die IHK ehrenamtlich, also ohne Vergütung.
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