Sommerweideprämie: Weidetagebuch für die Förderung im Agrarumweltprogramm FAKT ab 1. Juni nicht vergessen – Vordrucke stehen den Landwirtinnen und Landwirten in FIONA und im Infodienst Landwirtschaft zur Verfügung

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg weist daraufhin, dass Landwirtinnen und Landwirte nach EU-Vorgaben bei der Beantragung der Maßnahme Sommerweideprämie beim neuen Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) im Weidezeitraum vom 1. Juni bis 30. September ein Weidetagebuch führen müssen. Das Weidetagebuch ist stets aktuell zu führen, das heißt Eintragungen zum Weidegang sind spätestens am dritten Tag danach vorzunehmen.

Allen Antragstellerinnen und Antragstellern, die die Weideprämie über FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) beantragt haben, steht das bereits vorausgefüllte Weidetagebuch in FIONA im Navigationsbaum unter Drucken > Weidetagebuch als PDF-Dokument zur Verfügung – unabhängig davon, wann sie den Antrag abgeschlossen haben. Es enthält bereits die relevanten Tiere aus der HIT-Datenbank.

Antragstellerinnen und Antragsteller, die die Weideprämie nachgemeldet haben – diese also nicht über FIONA beantragt haben – bekommen zwar in FIONA auch ein Weidetagebuch als PDF über den gleichen Weg. Dieses ist jedoch leer und daher als Vordruck nur eingeschränkt verwendbar. Diese FAKT-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer müssen hingegen das Formblatt des Weidetagebuchs ausfüllen. Es ist im Infodienst www.landwirtschaft-bw.info unter Gemeinsamer Antrag > Formulare/Merkblätter/Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2015 sowohl als Excel-Datei als auch als PDF-Datei unter dem Namen „Formblatt – FAKT G1 -Weidetagebuch- gesamt.pdf“ bzw. „Formblatt – FAKT G1 -Weidetagebuch.xlsx“ abrufbar.

 

Hintergrundinformationen:

Informationen zum Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) finden Sie unter www.mlr-bw.de sowie unter www.landwirtschaft-bw.info.

PM

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