Hubschrauberlandeplatz: Kollegiale Hilfe des Klinikums Christophsbad für die Alb-Fils-Kliniken

Das Christophsbad unterstützt seinen Klinik-Nachbar. Rettungshubschrauber der Alb-Fils-Kliniken dürfen seit Oktober interimsweise den Landeplatz des Klinikums Christophsbad nutzen. Dieser Personal-Interest-Site-Landeplatz wurde im Frühjahr 2018 ausgebaut und erfüllt die hohen Auflagen des europäischen Luftrechts. Für Notfälle im Landkreis ist das Klinikum dementsprechend gut gerüstet. Das Christophsbad erfüllt darüber hinaus die deutschlandweiten Anforderungen an die neuen Notfallstrukturen und entspricht mit dem Modul Schlaganfallversorgung (Regionale Stroke Unit) einem Krankenhaus, welches an der Basisnotfallversorgung (Stufe 1) teilnimmt. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) bereits im April beschlossen.

„Uns geht es darum, die Notfallrettung der Menschen im Landkreis zu sichern. Daher haben wir trotz der zusätzlichen Belastung den Vertrag mit den Alb-Fils-Kliniken genehmigt“, erklärt Geschäftsführer Oliver Stockinger. Da der Landeplatz für das Dach des Neubaus am Eichert geplant ist, wird diese Interimslösung voraussichtlich einige Jahre dauern. „Wir schätzen, dass es mindestens 50 Anflüge mehr pro Jahr geben wird.“ Dazu gehören Notfälle, aber insbesondere auch Verlegungen per Hubschrauber. Die Klinik am Eichert stellt dafür eigene Mitarbeiter, die sofort zum Christophsbad eilen, sobald ein Anflug gemeldet wird. Diese müssen bereit stehen, bis Fluglandung und Startvorgang abgeschlossen sind. „Für diese Mitarbeiter der Nachbar-Klinik gab es eigene Schulungen vor Ort. Die ersten Landungen sind bereits erfolgt und bisher klappt alles reibungslos.“

Hubschrauberlandeplatz des Christophsbads entspricht neuesten Anforderungen

„Unseren Hubschrauberlandeplatz haben wir gerade erneuert und ausgebaut, er entspricht den neuen EU-Kriterien“, erzählt Stockinger. Damit entspricht der PIS-Platz den strengeren Richtlinien der seit 2014 geltenden EU-Regelung. „Für den Ausbau haben wir rechtzeitig 2014 den Antrag gestellt und nun alles umgesetzt.“ Aufgrund der Verordnung wurde Farbgebung, Größe und Beschaffenheit der Landefläche erneuert. Außerdem mussten Windsäcke an exponierter Stelle als Windrichtungsanzeiger angebracht und ein Transportweg eingerichtet werden. Bei einem Christophsbad-Anflug stehen fünf Mitarbeiter des Christophsbads bereit, um die Landefläche abzusperren bis Fluglande- und Startvorgang abgeschlossen sind.

Qualität der Notfallstrukturen: Christophsbad erfüllt Auftrag

Um die Qualität der Notfallstrukturen sicherzustellen, beschloss der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dieses Jahr neue Regelungen. Das Klinikum Christophsbad erfüllt die Mindestanforderungen an die neuen Notfallstrukturen und nimmt über seine Schlaganfallversorgung (Regionale Stroke Unit) an der Basisnotfallversorgung (Stufe 1) teil.

„Der G-BA bestätigt damit die spezialisierte Möglichkeit der Ausweisung des Moduls Schlaganfallversorgung im Rahmen der Notfallstrukturen, wie dies im Landkreis Göppingen gilt. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat das Klinikum Christophsbad seit April 2018 als regionalen Schlaganfallschwerpunkt ausgewiesen“, so Geschäftsführer (Sprecher) Bernhard Wehde. Damit entspricht das Christophsbad einem Krankenhaus, welches an der Basisnotfallversorgung Stufe 1 der dreistufigen Notfallstrukturen, die der G-BA vorgibt teilnimmt.

 Hintergrund: Hubschrauberlandeplätze

Die Luftrettung ist aufgrund der Harmonisierung des europäischen Luftrechts im Wandel. Dazu gehören auch neue bauliche und organisatorische Anforderungen an Luftrettungslandestellen.

Jenseits von Rettungslandungen an einer Einsatzstelle, gibt es grundsätzlich zwei Typen von Landeplätzen an Krankenhäusern: Zum einen nach § 6 LuftVG genehmigte Landeplätze, rund 300 in Deutschland, die in ihrem luftfahrtrechtlichen Status im Wesentlichen wie ein kleiner „Flugplatz“ behandelt werden. Zum zweiten die mit knapp 1 500 mehrheitlich an deutschen Kliniken etablierten, sogenannten PIS-Landeplätze „Landestellen öffentlichen Interesses“ (Personal Interest Site).

Vorteile dieser Landestellen waren bisher die gelockerten Regularien im Betrieb und der Instandsetzung im Vergleich zu den „großen“ §-6-Landeplätzen. Nachteile sind die eingeschränkte Nutzbarkeit. Alle Betreiber einer PIS-Landestelle mussten bis zum 1. März 2018 die neuen Anforderungen der LuftVO umsetzen und an die Luftrettungsbetreiber melden. Dazu gehörten unter anderem:

  • feste Vorgaben für Größe und Ausgestaltung der Start-, Lande- und Sicherheitsfläche (mindestens 22 × 22 m im Quadrat bzw. 22 m im Durchmesser kreisförmig sowie Tragkraft von mindestens 6 000 kg),
  • Anbindung mit einem Transportweg (circa 2 m Breite)
  • standardisierte Markierungen der Start- und Landeflächen (weißes „H“ auf einem roten Kreuz, das sich aus Quadraten zusammensetzt)
  • Windrichtungsanzeiger (Windsäcke an exponierter Stelle, ggf. beleuchtet und befeuert)
  • Löschmittel und Alarmplan (mindestens 50 Liter Löschmittel + zu jeder Landung anwesendes, im Alarmverfahren geschultes Personal)

 

PM Christophsbad GmbH & Co. Fachkrankenhaus KG

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