Auf Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat das Land nun gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden einen tragfähigen Weg für die zukünftige Forstorganisation gefunden. Zum 1. Januar 2020 soll in den neuen Forststrukturen gearbeitet werden.
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestätigt, dass die vor rund zehn Jahren mit dem Bundeskartellamt geschlossene Vereinbarung zur Holzvermarktung Bestand hat. Auf dieser Grundlage hat das Land nun gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden einen tragfähigen Weg für die zukünftige Forstorganisation gefunden, die den Belangen der rund 260.000 Waldbesitzer im Land Rechnung trägt und gleichermaßen den Koalitionsvertrag der Landesregierung und das Bundeswaldgesetz berücksichtigt. Wir werden unseren Vorschlag dem Kabinett nach der Sommerpause zur Entscheidung vorlegen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Mit der vorliegenden Einigung sei nun der Weg geebnet, eine Forstreform aus einem Guss umzusetzen und damit den Beschäftigten eine klare berufliche Perspektive zu einem einheitlichen Zeitpunkt aufzuzeigen. „Zum 1. Januar 2020 soll in den neuen Forststrukturen gearbeitet werden. Dazu müssen wir die notwendigen gesetzlichen Regelungen mit zeitlichem Vorlauf auf den Weg bringen“, erklärte Hauk.
Der Minister dankte den kommunalen Landesverbänden und allen Mitgliedern den Lenkungsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit „Die intensiven Diskussionen haben sich gelohnt“, betonte Minister Hauk.
Wälder nicht zum reinen Wirtschaftsgut degradieren
Landrat Joachim Walter, Präsident des Landkreistags, begrüßte den jetzt eingeschlagenen Weg zur Forstneuorganisation mit Umsetzung aus einem Guss zum 01. Januar 2020. „Damit können wir die öffentliche Daseinsvorsorge im Wald erhalten und verhindern, dass die Wälder zum reinen Wirtschaftsgut degradiert werden. Mit dem vorgesehenen Kooperationsmodell werden die unteren Forstbehörden in die Lage versetzt, den Kommunal- und Privatwaldbesitzern attraktive Betreuungsangebote zu unterbreiten. Außerdem gibt es die Möglichkeit, auch ein Körperschaftliches Forstamt mit Beteiligung des Landkreises zu gründen. In der weiteren Ausarbeitung des Kooperationsmodells muss von Landesseite sichergestellt werden, dass auch die Finanzierung auskömmlich ist.“
Wälder mit hoher Qualität nachhaltig, wirtschaftlich und rechtssicher bewirtschaften
„Das wichtigste Ziel des Gemeindetags bei der Forstreform war von Anfang an, die Rahmenbedingungen für die kommunalen Waldeigentümer auch künftig so zu gestalten, dass sie ihre Wälder mit hoher Qualität nachhaltig, wirtschaftlich und rechtssicher bewirtschaften können. Wir haben nun unter Würdigung der Erkenntnisse des Kartellverfahrens einen gemeinsamen Weg abgestimmt: Die Städte und Gemeinden können wählen, ob sie ihre Wälder selbst betreuen und sich dazu beispielsweise interkommunal zusammenschließen. Sie können aber auch weiterhin ausschreibungsfreie Betreuungsleistungen durch die Unteren Forstbehörden (UFB) in Anspruch nehmen. Bei beiden Modellen sind viele Vorteile des seinerzeitigen Einheitsforstamts für die kommunalen Waldbesitzer auch zukünftig gewahrt“, sagte Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Wälder sind nicht nur Holzanbauflächen
„Dem Ziel, eine Forstverwaltung aus einem Guss zu formen, werden wir mit dieser Einigung gerecht. Der Städtetag hat immer Wert darauf gelegt, dass die kommunalen Wälder nicht nur Holzanbauflächen, sondern Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten und Naherholungsraum für die Menschen im Lande sind. Damit gehen erhöhte Gemeinwohlanforderungen für den kommunalen Wald einher. Das nun vorliegende Modell ermöglicht Wettbewerb beim Holzverkauf und gewährt den kommunalen Partnern einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Gemeinwohlfunktionen“, sagte Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg.
Auch die Kommunalen Landesverbände bedankten sich bei Minister Hauk und den beteiligten Fachleuten für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die zum Erreichen des gemeinsamen Ziels geführt hat.
Konkret sieht der Vorschlag folgendes vor:
Kommunale Waldbesitzer im Land haben wie bisher die Möglichkeit, ihren Waldbesitz mit eigenem Personal oder durch die staatliche Forstverwaltung betreuen zu lassen. Gemeinden, die ihren Wald mit eigenem Personal bewirtschaften, erhalten einen Gemeinwohlausgleich, der die höheren Anforderungen an das Personal und die Bewirtschaftung der kommunalen Wälder ausgleichen soll.
Der Privatwald wird durch die Forstverwaltung beraten und kann sich für die Bewirtschaftung des Waldes forstlicher Dienstleister oder der Forstverwaltung bedienen. Die direkte Förderung im Privatwald soll verstärkt werden. Forsthoheit, Beratung und Betreuung können unverändert aus einer Hand durch die zuständige Försterin oder den Förster erfolgen.
Das Land wird sich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen vollständig aus dem Holzverkauf für die kommunalen und privaten Waldbesitzer zurückziehen. Dadurch eröffnet sich hier ein Betätigungsfeld für Forstbetriebs-gemeinschaften, kommunale Holzverkaufsstellen, Genossenschaften oder auch private Dienstleister. Der Staatswald soll als Rechtsform in einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) bewirtschaftet werden. Er wird in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht eine Vorbildfunktion übernehmen, von der alle Waldbesitzer im Land profitieren werden.
Kooperationsmodell zur Forstneuorganisation in Baden-Württemberg (PDF)
PM Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz