Urlauber, denen aufgrund einer Flugverspätung der gebuchte Mietwagen nicht mehr zur Verfügung steht, sollten dies nicht so einfach hinnehmen.
„Zum vereinbarten Zeitpunkt haben Sie das Fahrzeug nicht abgeholt. Jetzt können wir nichts mehr für Sie tun”. Mit solchen Aussagen werden verspätete Kunden immer wieder von Mietwagenfirmen abgewiesen, das zeigen Verbraucherbeschwerden beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland. Der bereits bezahlte Mietpreis wird aber einbehalten. Die rechtliche Lage ist schwierig. Einerseits müssen sich Mieter an die vereinbarte Abholzeit halten. Andererseits dürfen Vermieter das Fahrzeug nicht einfach so weitervermieten und zweimal abkassieren.
Wem das Mietauto wegen einer Flugverspätung nicht zur Verfügung steht, sollte auf die Aushändigung zu einem späteren Zeitpunkt bestehen. Wer einen neuen Mietwagen bucht, dem muss die bereits bezahlte Miete auf den neuen Mietpreis angerechnet werden. In der Praxis sind diese Ansprüche leider nur schwer durchzusetzen. Das EVZ Deutschland kann betroffenen Urlaubern kostenlos helfen, vorausgesetzt, es handelt sich um eine Mietwagenfirma im EU-Ausland, Norwegen oder Island. Zum Beschwerdeformular.
Beugen Sie vor: Planen Sie bei der Abholzeit des Mietwagens einen Puffer von mindestens einer Stunde ein. Ist eine Flugverspätung absehbar, ist es ratsam, den Vermieter zu informieren und so auf dessen Kulanz zu hoffen. Auf der sicheren Seite sind Urlauber, wenn sie den Mietwagen erst vor Ort buchen. Zur Hauptreisezeit kann dies natürlich riskant sein, mit etwas Glück lässt sich aber auch ein Schnäppchen schlagen.
PM Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.