Der Bundesrat berät am morgigen Freitag einen Antrag des Freistaates Bayern zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Ausbildung (Drucksache: 277/18). „Wir halten diese Initiative für sehr sinnvoll und wünschen uns, dass die baden-württembergische Landesregierung diese unterstützt“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
„Die Initiative macht vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels absolut Sinn. Für die kommenden Beratungen wollen wir allerdings noch einen Schritt weitergehen. Die steuerlichen Vorteile für Auszubildende sollten aus unserer Sicht für alle Branchen gelten. Denn es gibt kaum eine Sparte, die sich nicht mit Herausforderungen in der Nachwuchsgewinnung konfrontiert sieht“, so Reichhold.
Der Antrag im Bundesrat zielt bisher darauf ab, Ausbildungen – insbesondere im Bereich der Systemgastronomie, der Hotellerie und des Gerüstbaus – rechtlich attraktiver zu gestalten. Denn bereits heute gelingt es vielen Betrieben nicht mehr, geeignete Bewerber zu finden und Ausbildungsplätze zu besetzen. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, Auszubildende von der Versteuerung und Sozialversicherungspflicht einer freien Unterkunft – die z.B. der Arbeitgeber stellt – als Sachbezug zu befreien.
„Häufig scheitert die Besetzung einer Ausbildungsstelle an der zu großen Entfernung zum Wohnort der jungen Menschen. Wenn die steuerlichen Rahmenbedingungen gerade in Bezug auf eine Unterkunft nun verbessert würden, könnte das die Bereitschaft potenzieller Auszubildender für einen Umzug steigern. Wenn auch noch unsere Anregung, die Regelung auf alle Branchen auszuweiten, aufgegriffen würde, so würden Ausbildungen in den unterschiedlichsten Berufen attraktiver“, so Reichhold.
PM Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.