Europäischer Binnenmarkt wird 25: Was sich für Verbraucher getan hat

Der europäische Binnenmarkt feiert 25-jähriges Bestehen! Seit 1993 haben Bürgerinnen und Bürger in Europa immer mehr Rechte, die den Alltag erleichtern: ein harmonisiertes Widerrufsrecht bei Onlinekäufen, rechtlichen Schutz bei Reisen, keine Zusatzkosten mehr beim Telefonieren im Urlaub und einiges mehr. Zum Europatag am 9. Mai blickt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland auf fünf Beispiele:

1. Der Euro: Gemeinsame Währung für alle

Der Euro ist einer der sichtbarsten Erfolge der europäischen Integration. 19 der 28 EU-Länder, also etwa 340 Millionen Menschen, teilen sich die einheitliche Währung. Dank des Euro ist es seit 2002 möglich, innerhalb der Eurozone zu reisen oder Preise zu vergleichen ohne Geld wechseln oder die Währung umrechnen zu müssen.

2. Onlineshopping: Zwei Wochen, um die Meinung zu ändern

Ware bestellt, die doch nicht gefällt? Käufer, die auf einer deutschen oder anderen europäischen Internetseite shoppen, haben seit 2014 mindestens 14 Tage Zeit, um sich umzuentscheiden und den Kaufvertrag zu widerrufen.

3. Keine Mehrkosten beim Roaming

Gemäß dem Slogan „Roam like at home“ der Europäischen Kommission sind seit Juni 2017 die Roaming-Gebühren innerhalb der EU abgeschafft. Telefonieren, die Nutzung mobiler Daten und das Versenden von SMS im Urlaub oder während des Auslandspraktikums verursachen in der Regel keine Zusatzkosten mehr.

4. Fahrgastrechte bei Reisen mit Flugzeug, Zug, Bus oder Schiff

Ob Erstattung des Fahrpreises, Alternativbeförderung zum Zielort oder finanzielle Entschädigung: Europa gibt Reisenden, die mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Reisebus oder dem Schiff unterwegs sind, umfassende Rechte.

5. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren, das 2005 von der Europäischen Kommission gegründet wurde, informiert Bürgerinnen und Bürger und hilft kostenlos bei Streitigkeiten mit Unternehmen in einem anderen EU-Land. In jedem Mitgliedstaat sowie in Island und Norwegen befindet sich ein Europäisches Verbraucherzentrum. Deutschland und Frankreich haben ihres unter dem Dach des deutsch-französischen Vereins Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl an der Grenze zu Straßburg zusammengelegt.

Weitere gute Gründe für den europäischen Binnenmarkt gibt das EVZ ab 2. Mai in einer Twitterkampagne. Einfach @EVZ_Deutschland folgen und unter #25reasonswhy mittwittern.

PM Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. www.cec-zev.eu

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