IHK: Deutschland braucht eine umfassende Steuerreform – Neue Bundesregierung muss Bürokratieabbau vorantreiben

Aus Sicht der Präsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart besteht in Deutschland die Notwendigkeit einer umfassenden Steuerreform. „Angesichts der finanziellen Spielräume in den öffentlichen Haushalten sollte die Gunst der Stunde genutzt werden, um die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zukunftsfähig auszugestalten“, appelliert IHK-Präsidentin Marjoke Breuning an die künftige Bundesregierung. Immer mehr Staaten rund um den Globus versuchten, mit steuerpolitischen Maßnahmen Investoren anzulocken oder zum Bleiben im jeweiligen Land zu motivieren. „Mit Blick auf die exportorientierte Wirtschaft in der Region Stuttgart ist es wichtig, die Steuersignale großer Wettbewerber ernst zu nehmen“, sagt die IHK-Präsidentin.

Die Notwendigkeit einer Neugestaltung sei unter anderem begründet durch die Anfang 2018 in Kraft getretene US-Steuerreform, die den Steuerwettbewerb zwischen den großen Industrienationen weiter verschärfen werde. Das Steuerpaket des US-Präsidenten Donald Trump soll nach Berechnungen knapp 1,4 Billionen Euro umfassen. Damit soll das US-Steuersystem modernisiert und international wettbewerbsfähig ausgestaltet werden. Kern der Reform ist eine Senkung der Unternehmenssteuern von 35 auf 21 Prozent. Die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften in Deutschland liegt hingegen bei etwa 30 Prozent. Personengesellschaften werden mit dem persönlichen Steuersatz der Gesellschafter besteuert, der in der Spitze bei 42 beziehungsweise 45 Prozent liegt. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) haben prognostiziert, dass deutsche Unternehmen aufgrund der verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen zunehmend in den USA investieren werden. Auch in anderen großen Industrieländern wie Frankreich oder China zeichnen sich standortfördernde Maßnahmen ab.

Bei den Gesprächen zur Regierungsbildung solle es vor allem um eine deutliche Entlastung gehen, damit der Standort Deutschland international wettbewerbsfähig bleibt. Hierzu gehören neben einer Reduktion der Kostenbesteuerung insbesondere entbürokratisierende Maßnahmen, wie die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen, Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) oder eine konsequentere Digitalisierung der Steuerverfahren. Die von den künftigen Koalitionspartnern diskutierte Abschaffung der Abgeltungssteuer dürfte nach Meinung der IHK dagegen kaum für Entlastung sorgen. Auch wenn der Ansatz aus steuersystematischer Sicht nachvollziehbar sei, werde auf die Wirtschaft ein erhebliches Plus an Bürokratie zukommen.

Angesichts dieses Umfelds sei es an der Zeit, dass auch in Deutschland die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Immerhin liege die letzte umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung schon zehn Jahre zurück.

PM

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