Weihnachtgeschenke richtig reklamieren

Rechtzeitig zur Weihnachtszeit hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland seine App „Mit Erfolg reklamieren“ aktualisiert. Sie gibt Auskünfte über die Gewährleistungsrechte in der EU. 

Das geschenkte Smartphone hat einen Kratzer? Die Krawatte unter dem Weihnachtsbaum gefällt nicht? Oder der im Internet bestellte Schmuck wurde erst gar nicht geliefert?

Damit die Bescherung nicht die Festtagslaune verdirbt, können Verbraucher in der App nachlesen, welche Rechte sie haben und wie sie diese ausüben –und zwar leicht verständlich; Schritt für Schritt. Erst gibt der Nutzer an, wie die Ware gekauft wurde (im Laden oder im Internet), dann in welchem europäischen Land der Händler seinen Sitz hat und schließlich, welches Problem vorliegt. Anschließend wird ihm beschrieben, wie er zu reklamieren hat. Neben Informationen zu Reparatur, Austausch und Widerruf werden auch einzuhaltende Fristen und Ansprechpartner genannt – und das für 30 europäische Länder!

Kurz zu online bestellten Waren: Wenn das im Internet gekaufte Geschenk nicht passt oder gefällt, haben Verbraucher europaweit ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt in der Regel bei Erhalt der Ware. Zur Weihnachtszeit bieten manche Händler aber verlängerte Fristen an! Zu beachten sind allerdings Ausnahmen vom Widerrufsrecht:  z. B. bei Sonderanfertigungen (wie Fotoalben oder graviertem Schmuck) oder wenn versiegelte Ware geöffnet wurde (z. B. Hygieneartikel, DVD). Bevor Ware zurückgeschickt wird, muss der Widerruf schriftlich per Brief, E-Mail, Fax oder telefonisch erklärt werden. Manchmal liegt dem Paket schon ein entsprechendes Formular bei. Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher. Hierüber muss der Händler auf seiner Webseite korrekt informieren. Viele große Anbieter übernehmen die Rücksendekosten aber freiwillig als Serviceleistung.

Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderte App funktioniert offline und ist kostenlos im iTunes Store und Google Playstore erhältlich. Im Jahre 2017 wurden alle Informationen aktualisiert. Neu hinzugekommen: Deutschland.

Kommen Verbraucher mit ihrer Beschwerde selbst nicht zum Erfolg, hilft das EVZ Deutschland kostenlos – allerdings nur bei Streitigkeiten mit Händler aus dem EU-Ausland, Norwegen oder Island.

PM

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