Kabinett beschließt Ad-hoc-Hilfen in Höhe von 49,44 Millionen Euro – Landtag muss dem Vorschlag nun noch zustimmen

 „Bereits unmittelbar nach dem Jahrhundertfrost vom 19. bis 22. April 2017 war zu befürchten, dass die Schäden im Obst- und im Weinbau massiv sein werden. Nach der Ernte hat sich dies nun leider bestätigt. Das zuwendungsfähige Schadensvolumen liegt bei rund 120 Millionen Euro. Das Land hat bereits im Mai versprochen, die Betroffenen nicht im Stich zu lassen. Dieses Versprechen halten wir“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (22. November) in Stuttgart.

Im Rahmen einer Kabinettsvorlage hatte Hauk den Ministerrat am Dienstag (21. November) über die rund 2.500 Anträge von betroffenen Landwirten und Winzern, die den Landwirtschaftsämtern bis zum 30. Oktober vorlagen, informiert. Dabei entfällt das höchste Schadensvolumen auf die Bereiche Kern-, Stein-, und Beerenobst mit rund 92 Millionen, gefolgt vom Weinbau mit rund 27 Millionen Euro.

„Regional am stärksten betroffen waren der Bodenseekreis mit 467 Anträgen und einem beantragten Schadensvolumen von 33 Millionen Euro, gefolgt vom Ortenaukreis mit 18,9 Millionen, dem Landkreis Heilbronn mit 11,5, dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit 10,8 und dem Kreis Ravensburg mit 9,6 Millionen Euro“, erklärte der Minister.

Die angemeldeten Frostschäden liegen bei rund 90 Prozent der Anträge in einem Bereich von bis zu 100.000 Euro. Bei rund zehn Prozent und damit 246 Anträgen liegen die Schäden über 100.000 Euro. Davon bei 220 Anträgen im Bereich von 100.000 bis 300.000 Euro, bei 18 Anträgen im Bereich von 300.000 bis 500.000 Euro und bei acht Anträgen im Bereich von über 500.000 Euro.

„Dieses Ereignis trifft unsere Bauern gerade auch vor dem Hintergrund der allgemein schwierigen Situation besonders hart, die Existenzängste Einzelner sind groß. In dieser Situation muss der Staat helfen, zumal es in den Bereichen Kern- und Steinobst derzeit noch keinerlei Versicherungslösungen gegen Spätfröste gibt“, so Hauk.

Wichtig für Baden-Württemberg und die Landwirte und Winzer sei es aber, nicht nur auf Entschädigungen zu setzen, es brauche langfristige Lösungen, wie mit dem Klimawandel in der Landwirtschaft umgegangen werden solle. Leider müsse man aber auch sagen, dass ein wirkungsvolles Risikomanagement massive Kosten verursache und bisher am Markt viel zu wenig erschwingliche Instrumente vorhanden seien, was derzeit noch unerwünschte Grenzen setze.

 

Folgende Maßnahmen seien zwingend erforderlich:

– Die Einführung einer steuerfreien Risikorücklage für Landwirte auf Bundesebene,

– die Anpassung der Förderpolitik und der Förderbedingungen für präventive Maßnahmen der landwirtschaftlichen Unternehmen gegen Witterungsrisiken (z.B. Frostschutzberegnung),

– die Erarbeitung eines Konzepts für die Etablierung einer umfassenden Risikoabsicherung, z.B. über eine Mehrgefahrenversicherung mit staatlicher Unterstützung.

„Unsere Landwirte wollen nicht von Ad-hoc-Hilfen abhängig sein. Sie wollen auch künftig in der Natur und mit der Natur wirtschaften und ihr Auskommen haben. Die Voraussetzungen haben sich geändert und deshalb müssen wir die Rahmenbedingungen anpassen. Deshalb wird sich die Landesregierung auf Bundesebne für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des landwirtschaftlichen Risikomanagements einsetzen“, betonte Minister Hauk. Auch auf Landesebene würden entsprechende Lösungen, einerseits zum Risikomanagement, aber auch Maßnahmen gegen den Klimawandel und seine Auswirkungen, geprüft und erarbeitet.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags werden die vom Kabinett beschlossenen Ad-hoc-Hilfen in Höhe von 49,44 Millionen Euro Anfang 2018 an die betroffenen Landwirte und Winzer ausbezahlt.

 

Hintergrundinformation:

Übersicht der Landkreise mit den größten beantragten Frostschäden

 

Landkreis Zahl der Anträge Schadens-höhe

Millionen Euro

 

Schadensvolumen Millionen Euro

dv. Kernobst dv. Steinobst dv.

Beerenobst

dv.

Wein

dv.

Sonstige

Bodenseekreis 467 33,0 29,8 2,6 0,6 0,0 0,0
Ortenaukreis 468 18,9 4,9 8,6 2,4 2,9 0,1
Lkr. Heilbronn 261 11,5 4,4 0,1 0,9 5,8 0,2
Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald 282 10,8 0,5 0,7 0,0 9,2 0,1
Lkr. Ravensburg 101 9,6 7,8 1,5 0,3 0,0
übrige

Landkreise

887 36,4 18,4 5,2 3,1 9,0 0,3
Summe 2.466 120,3 65,8 18,5 7,4 26,9 0,7

 

PM

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