Neue Förderbedingungen beim Heizungstausch – BAFA Förderung künftig vorher beantragen

Ab dem 1. Januar 2018 muss der Förderantrag für Heizungen mit erneuerbaren Energien wie Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpe immer vor der Umsetzung der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Unter „Umsetzung“ ist der Vertragsschluss mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch bereits der Abschluss eines Contractingvertrages mit einem Contractingunternehmen zu verstehen. Diese vertraglichen Vereinbarungen dürfen künftig in allen Fällen erst getroffen werden, wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen jedoch vor Antragstellung erbracht werden. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist für Antragsteller, die ihre Heizung bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb nehmen.

Auf der kostenfreien Veranstaltung “Heizung: Steigerung der Effizienz oder Austausch?” erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema: www.klimaschutz-goeppingen.de/veranstaltungen Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter Tel.: 07161 65165-00, energieagentur@landkreis-goeppingen.de.

Info:

Die Energieagentur ist eine gemeinnützige Einrichtung des Landkreises Göppingen, welche die Bürger neutral und produktunabhängig zu Möglichkeiten der Energieeinsparung berät.

PM

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